Wenn man gewählt wird, dann meistens zur Kassiererin. Das Amt will keiner haben – und man wird es, wenn man es bekommt, eigentlich auch nicht wieder los.
Ministerpräsident Weil sieht auch in Niedersachsen für Frauen erhebliche Nachteile. So betrage der Lohnunterschied bei gleichen Aufgaben oft mehr als 20 Prozent – „das wirft einen Schatten auf unser Land“. Bei den Karrieren würden Frauen viel zu oft an eine „gläserne Decke“ stoßen, also in ihren Aufstiegsmöglichkeiten begrenzt werden. Der Regierungschef erkennt auch in den Behörden große Defizite. „Unübersehbar“ sei beispielsweise, dass Teilzeitkräfte in der Landesverwaltung in der Regel deutlich schlechter beurteilt werden als Vollzeitkräfte. Da aber die mit Abstand meisten Teilzeitkräfte Frauen seien, laufe dies auf eine Schlechterstellung der weiblichen Mitarbeiter hinaus. „Dieses zu ändern wird eine echte Verpflichtung sein müssen“, betonte der Ministerpräsident. Weil befürwortet auch ein Paritätsgesetz, also die Einführung von Regeln, mit denen ein höherer weiblicher Anteil in den Parlamenten sichergestellt werden kann. „Ich bin nie ein Freund von Quoten gewesen, aber ich bin auch nicht blind. Die Lehre von Jahrzehnten ist, dass sich ohne äußeren Zwang nichts entwickeln wird.“ Die SPD habe zum Jahresauftakt ein Paritätsgesetz als Ziel beschrieben, nun wolle man sich ein Jahr Zeit nehmen, um daraus einen konkreten Vorschlag zu formen. Dafür wünscht sich der SPD-Landesvorsitzende ein „klares, offensives, selbstbestimmtes, forderndes und massenhaftes Auftreten von Frauen“.
Ein Fenster für Veränderung ist offen
Wie die verschiedenen Varianten des Paritätsgesetzes aussehen können, erläuterte Sozial- und Frauenministerin Carola Reimann. In Frankreich sei schon vor sieben Jahren ein Paritätsgesetz eingeführt worden – allerdings mit unterschiedlichen Erfahrungen. Für Kommunalvertretungen seien nur Kandidatenlisten von den Behörden angenommen worden, auf denen sich weibliche und männliche Bewerber strikt abwechseln. Folglich sei der Frauenanteil in den Räten auch bei knapp 50 Prozent. In der Nationalversammlung wurde die Paritätsregel eingeschränkt, als Sanktion für ein Unterschreiten der Quote bei den Kandidatenlisten gilt hier eine Kürzung der staatlichen Zuschüsse. Hier gebe es nur 25 Prozent Frauen. Viele Parteien hätten die finanziellen Einbußen hingenommen als Preis dafür, dass sich niemand in ihre Kandidatenaufstellung einmischt. Reimann selbst befürwortet hierzulande ein Modell, das je Wahlkreis zwei Abgeordnete vorsieht – einen Mann und eine Frau. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof habe zwar geurteilt, dass ein Zwang zum Paritätsgesetz aus dem Grundgesetz nicht abgeleitet werden könne – aber immerhin die Möglichkeit zu einer solchen Regel hätten die Richter eingesehen. In Rheinland-Pfalz werde noch ein anderer Weg probiert, dort soll zu jeder Liste einer Partei auf dem Stimmzettel angegeben werden, zu welcher Prozentzahl dort die Gleichberechtigung bei den Kandidaten erreicht wurde. „Für mich ist das so wie ein Wahlpranger“, sagt Reimann.Lesen Sie auch: Interview mit Landtagspräsidentin Gabriele Andretta Kommt ein Paritätsgesetz? Die Politiker beraten über mehrere Varianten „Wir sollten die Parteien verpflichten, so viele Männer wie Frauen aufzustellen“
Welcher Weg herauskommt, ist aus Reimanns Sicht noch unklar. Allerdings, betont die Ministerin, sei Politik immer das Nutzen guter Gelegenheiten zum passenden Zeitpunkt. „Jetzt ist ein solches Fenster für die Veränderung offen“, sagt sie. (kw)


