
Jahrelanges bürokratisches Hin und Her
In der Zwischenzeit hat die Bundesregierung immer wieder Informationen über den Stand der Umsetzung der Habitat-Richtlinie an die EU geliefert. Es gab aber auch regen Austausch über die Auslegung einzelner Paragraphen der Richtlinie. So argumentierte die Bundesregierung beispielsweise, sie sei von einem zweistufigen Verfahren bei der Umsetzung ausgegangen – zuerst die Ausweisung der Gebiete und dann die Festlegung von Erhaltungszielen. Für die EU-Kommission ist dies aber nur ein Schritt, weshalb sie die Schutzgebiete als unzureichend gesichert wertet, solange die Erhaltungsziele nicht definiert wurden. Im Januar 2019 ergänzte die Kommission ihre erste formale Benachrichtigung noch um weitere Punkte – eine Vorbereitung zur weiteren Eskalation des Verfahrens.Die nächste Eskalationsstufe wurde sodann im Februar 2020 erreicht, als die EU-Kommission die „mit Hinweisen versehene Stellungnahme“ übersandt hat. In dem mehr als 100 Seiten starken Schriftstück von EU-Umwelt-Kommissar Virginijus Sinkevičius, das dem Politikjournal Rundblick vorliegt, wird detailliert aufgelistet, wie das Verfahren bisher abgelaufen ist, welche Argumente ausgetauscht wurden und weshalb die EU-Kommission dennoch an ihrer Auffassung festhält, dass die Bundesrepublik ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Corona-bedingt wurde die Frist für eine Stellungnahme im April noch einmal um zwei Monate aufgeschoben, doch allmählich nimmt der Druck auf Deutschland deutlich zu. Irgendwann zwischen heute und vielleicht April 2021 kann das Kollegium der EU-Kommissare entscheiden, Klage zu erheben.