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Doch in Hannover zeichnet sich noch nicht ab, wann das SPD/CDU-Kabinett seine Festlegung treffen will. Aus der Staatskanzlei heißt es, der Grund dafür liege in Berlin. Denn in Niedersachsen achtet man darauf, dass sich nicht zu viele Wahltermine häufen, und weil ebenfalls im Herbst 2021 ein neuer Bundestag bestimmt werden muss, will die Landesregierung darauf achten, möglichst Wahlen zu bündeln. So lange sich nun in Berlin nichts tut, hält sich auch die Landesregierung mit ihrer Terminplanung für 2021 zurück. Derweil wächst an der Basis der Parteien die Ungeduld, denn längst scharren die möglichen Kandidaten mit ihren Hufen, einige Aspiranten für Landrats- und Bürgermeisterposten haben sich bereits von ihren Gremien nominieren lassen. Andere schieben ihre Mitteilung, nicht erneut zur Verfügung zu stehen, vor sich her.
SPD und CDU verfolgen verschiedene Strategien
Hinter den Kulissen sind auch bereits die Strategen am Werke, die in der Bundestagswahl ein nützliches Mittel sehen, Rückenwind für die Kommunal- und die Bürgermeisterwahlen zu bekommen. Dabei sind die Masterpläne von CDU und SPD höchst unterschiedlich. In der CDU gibt es starke Befürworter einer Verbindung von Kommunalwahlen, Bürgermeisterwahlen und Bundestagswahlen an einem Tag. Die Begründung lautet so: Da nach derzeitigem Stand die Christdemokraten bundesweit die mit Abstand stärkste Kraft sein werden, kann ein kraftvoller Bundestagswahlkampf die kommunalen Kandidaten „mitziehen“ und dafür sorgen, dass CDU-Bewerber in den Rat- und Kreishäusern vom erhofften Erfolg auf Bundesebene profitieren. Dass dabei im Wahlkampf die kommunalen Themen in den Hintergrund treten würden, wird in dieser Sichtweise in Kauf genommen. https://www.youtube.com/watch?v=8ZEIGkZFhOA In der SPD gibt es Anhänger eines Kommunalwahltermins, der zwei Wochen nach der Bundestagswahl stattfindet. Der Zusammenhang ist dieser: Geht man davon aus, dass in vielen Kommunen die drei Blöcke CDU, SPD und Grüne etwa gleich stark sind, alle anderen aber deutlich schwächer, so könnte es sein, dass sich in der Stichwahl häufig ein CDU-Bewerber und einer aus dem rot-grünen Lager gegenüberstehen. Die höhere Erfolgswahrscheinlichkeit für den rot-grünen Kandidaten wäre nach dieser Lesart dann gegeben, wenn es eine hohe Wahlbeteiligung gibt. Da die Stichwahlen für die Landräte und Bürgermeister, bei denen im ersten Wahlgang kein Kandidat mehr als 50 Prozent erhalten hat, zwei Wochen nach dem ersten Termin liegen, würde das auf den Tag der Bundestagswahlen fallen. Das Zusammentreffen von Bundestagswahl und Stichwahl würde eine hohe Wahlbeteiligung garantieren – und in dieser Logik auch ein vermutlich höheres Ergebnis für die Kandidaten aus der rot-grünen Sphäre.
Derlei Strategien werden in verschiedenen Papieren und Vermerken, die intern kursieren, nicht ausformuliert, sondern allenfalls angedeutet. Real sind dagegen Hinweise aus einigen Rathäusern, man dürfe die ehrenamtlichen Wahlvorstände nicht überlasten. Dies drohe nämlich, wenn an einem Tag Bundestagswahl, Bürgermeister- und Landratswahlen und Kommunalwahlen sind. Aus anderen Kommunen heißt es jedoch, derlei Argumente seien lediglich vorgeschoben, denn das Land könne ja auch den kommunalen Wahlleitern raten, die Auszählung zeitlich zu strecken.
So könne man anordnen, die kommunalen Vertretungen erst am Montag zu ermitteln. Das wäre dann aber vermutlich mit einer höheren Entschädigung für die ehrenamtlichen Wahlhelfer verbunden, die wiederum zu Lasten der kommunalen Etats gehen müsste. Noch dazu gibt es den Vorschlag, die Kommunalwahl ganz aus dem Umfeld des Bundestagswahlkampfes zu befreien und auf den Juni 2021 zu legen – also eine Zeit unmittelbar vor Beginn der Sommerferien. Das würde allerdings bedeuten, dass die Parteien weniger Zeit hätten, Kommunalwahlkandidaten zu finden.

