Kathrin Wahlmann, Justizministerin, will härter gegen Netzwerke von Vergewaltigern vorgehen. Anlass dieser Überlegung ist der Fall „Pelicot“, bei dem ein Mann in Frankreich seine Frau über Jahre betäubt, zur Vergewaltigung angeboten und die Videos im Internet verbreitet hat. Der Besitz und die Verbreitung derartiger Vergewaltigungsvideos sei in Deutschland aktuell nicht immer strafbar, erklärte eine Sprecherin der Justizministerin. Etwa in geschlossenen Chatgruppen oder wenn die betroffenen Personen nicht zu erkennen sind, könne dies nicht strafrechtlich verfolgt werden. Das möchte Niedersachsens Justizministerin Wahlmann ändern lassen. Auf der Herbsttagung der Justizministerkonferenz (Jumiko) wird sie einen entsprechenden Antrag einbringen, der den Bund dazu auffordert, hier gesetzgeberisch tätig zu werden. Gemeinsam mit Bayern will Niedersachsen zudem eine ergebnisoffene Debatte zum Schutz vor hybriden Bedrohungen anregen. Wahlmann will die Frage aufwerfen, ob das Strafrecht aktuell in der Lage ist, angemessen auf Cyberangriffe, Drohnenüberflüge oder auch Desinformationskampagnen zu reagieren. Die Jumiko tagt an diesem Freitag in Leipzig.


