Die Sauna ist relativ leer. Trotzdem setzt sich der Mann direkt vor die beiden Frauen. Sein Handtuch rollt er zu einer Art Stativ zusammen und fängt an, aus etwa fünfzig Zentimeter Entfernung Aufnahmen von den beiden zu machen. So schildern die beiden Betroffenen den Vorgang, der zwar empörend, aber bisher nicht strafbar ist. Die Justizminister von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, Kathrin Wahlmann (SPD) und Benjamin Limbach (Grüne), wollen das ändern: Künftig soll es eine Straftat sein, an öffentlich zugänglichen Orten ohne Einwilligung Aufnahmen von den Körpern anderer Menschen zu machen. Am Freitag wollen sie einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einbringen. Es ist bereits ihr zweiter Vorstoß zu dem Thema. „Wir waren sehr enttäuscht, dass wir in der Justizministerkonferenz keine Mehrheit dafür bekommen haben. Deswegen nehmen wir jetzt den Weg über den Bundesrat“, sagt Limbach. Inzwischen hat auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (ebenfalls SPD) angekündigt, bis zur Sommerpause einen Gesetzentwurf vorzulegen. Auch Bundesfrauenministerin Karin Prien (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, die Gesetzeslücke zu schließen. Das sei ein „starkes Signal“, freut sich Limbach. „Wir gehen davon aus, dass sich die Bundesregierung dahinter stellen und die Länderminister überzeugen wird“, ergänzt Wahlmann. Sie und ihr Kollege wollen ihrerseits dafür sorgen, das Gesetz durch den Bundesrat zu bringen.
Anne und Rebecca, die beiden betroffenen Frauen aus Leipzig, sind nach Hannover gekommen, um ihre Erfahrungen zu schildern. Sie möchten nur mit ihren Vornamen genannt werden. Weder vom Saunabetreiber noch von der Polizei, die sie schließlich gerufen haben, fühlten sie sich unterstützt. „Wir wussten, dass wir das Richtige tun, aber alle haben uns das Gefühl gegeben, dass wir einen Aufstand machen“, sagt Rebecca. Lediglich eine Sauna-Mitarbeiterin habe ihnen zugeflüstert, dass der Mann dem Personal schon bekannt sei und sie es richtig finde, ihn zu stoppen. Nachdem er erst abstritt, überhaupt gefilmt zu haben, händigte er den beiden Frauen schließlich sein Handy aus. Darauf entdeckten sie Spanner-Aufnahmen von weiteren Betroffenen. Um so größer war der Schock für die beiden Frauen, als sie einige Zeit später Post von der Staatsanwaltschaft bekamen: Das Verhalten sei zwar moralisch verwerflich, hieß es, aber nicht strafbar. „Dieses Schreiben ist ein Freifahrtschein für Täter“, kommentiert Anne. Bisher sind ungefragte, sexuell motivierte Aufnahmen nur dann eine Straftat, erklärt Kathrin Wahlmann, wenn sie in einem „gegen Einblick besonders geschützten Bereich“ gemacht werden. Eine Sauna ist kein solcher Bereich. Die Gesetzeslücke habe sich erst durch die allgemeine Verbreitung von Handykameras aufgetan, erläutert die Ministerin. Das Teilen von entsprechenden Aufnahmen ist schon jetzt eine Straftat.

Auch Benjamin Limbach hat sich durch den Wintereinbruch nicht davon abhalten lassen, das Anliegen mit seiner niedersächsischen Kollegin vor der Presse vorzustellen. In Köln, erzählt er, gab es einen ähnlichen Fall: Ein Mann hatte das Gesäß einer Joggerin gefilmt. Als sie ihn zur Rede stellte, fragte er unverfroren zurück, warum sie denn eine solche Hose trage. „Das ist Victim Blaming“, kommentiert Limbach. „Wir sind es leid, unseren Töchtern zu sagen, wie sie sich angeblich anziehen sollen.“ Anne und Rebecca nahmen mit der Betroffenen aus Köln Kontakt auf und fanden über sie den Weg zu der Petitionsplattform innn.it. „Wir haben in der Vergangenheit schon erreicht, dass Upskirting eine Straftat geworden ist“, berichtet Michel Arriens von innn.it. „Upskirting“ meint das Fotografieren des Intimbereichs einer zum Beispiel mit einem Rock bekleideten Person. Mehr als 63.000 Menschen haben die Petition auf innn.it unterzeichnet. Auf Social Media, berichtet Michel Arriens, habe er zum aktuellen Fall „hunderte, wenn nicht tausende Male“ die Rechtfertigung gelesen: „Das ist nicht strafbar.“ Dann antworte er immer das Gleiche: „Noch nicht.“ In dem Entschließungsantrag, sagt Kathrin Wahlmann, haben sie und Limbach bewusst auf konkrete Regelungsvorschläge verzichtet. Es gebe zwei Paragrafen im Strafrecht, an die man die Änderung „andocken“ könne. Zum Beispiel könne man die Einschränkung, dass die Tat in einem besonders geschützten Bereich geschehen muss, streichen. Je nachdem, welcher Paragraf schließlich geändert wird, würden dem Täter bis zu zwei Jahre Haft drohen. „Dann wäre es auch möglich, das Handy als Tatmittel einzuziehen und zu durchsuchen“, sagt die Ministerin. Der Mann aus Leipzig bekam sein Handy zurück – inklusive aller Aufnahmen seiner Opfer.


