6. Okt. 2022
Inneres

Wählen mit Corona: So geht's

Zunächst muss die wahlberechtigte Person schriftlich erklären, warum sie das Wahllokal selbst nicht aufsuchen kann. Sie kann dann eine Vertrauensperson ermächtigen, im Wahlamt (in der Regel im Rathaus oder Bürgeramt) einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen abzuholen. Das muss bis um 15 Uhr erledigt sein. Die Vollmacht muss alle Angaben zu beiden Personen enthalten wie Name, Geburtsdatum und Unterschrift. Die Briefwahlunterlagen müssten dann bis spätestens 18 Uhr am Wahlabend dort, wo sie vorher abgeholt wurden, wieder abgegeben werden (in verschlossenen Umschlägen). Weitere Informationen bietet die Landesregierung hier an: Corona und Landtagswahl

Dieser Artikel erschien am 6.10.2022 in Ausgabe #175.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum