Ist wirklich ein Schaden entstanden?
Neef geht auf ein Vielzahl von Verfahren ein, die deutlich machen, wie lange der VW-Skandal schon viele deutsche Gerichte beschäftigt. Die Urteile werde man sorgfältig prüfen, sichert er zu, gibt sich zugleich vorsichtig. Es erscheine noch nicht sicher, ob wirklich ein Schaden entstanden sei. Immerhin wurden die meisten Autos auch nach Bekanntwerden des Dieselskandals weitergefahren. Dabei geht es auch um die Frage, ob die verbaute Software zu einem Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge geführt hat oder, wie Volkswagen argumentiert, erst die Diskussion um Diesel-Fahrverbote in Innenstädten zwei Jahre später. Ebenfalls erörtert werden müsse, ob allein durch eine drohende Stilllegung eines Fahrzeugs schon eine Vermögensgefährdung eingetreten sei. [caption id="attachment_43949" align="alignnone" width="780"]
 Die VW-Anwälte Martina de Lind van Wijndgaarden und Patrick Schroeder - Foto: MB.[/caption]
Auch in der Frage der Nutzungsentschädigung hat Neef keinen Freibrief für die Kläger. Wenn es zu einer Verurteilung käme, hielte das Gericht es für richtig, dass sich die Geschädigten die Nutzung anrechnen lassen müssten. „Uns will nicht einleuchtend, dass die Wagen jahrelang kostenfrei genutzt werden dürften“, so Neef, weist allerdings auch darauf hin, dass es in die Frage auch anderslautende Urteile gebe.
Die Thematik  der Nutzungsentschädigung beurteile man naturgemäß etwas anders, heißt es im Prozess von den Vertretern der Musterklage. VW habe mit dem Kraftfahrtbundesamt praktisch zusammengearbeitet, um die Fahrzeuge auf der Straße zu halten. Es dürfe nicht sein, dass so jemand belohnt werde und am Ende von der höhere Laufleistung der Fahrzeuge profitiere, die den Verbrauchern im Falle eines Urteils negativ gegengerechnet würden.  VW-Anwalt Patrick Schroeder meint dagegen, es gehe nicht ums Belohnen oder Bestrafen. Kunden hätten mit einem anderen Fahrzeug einer anderen Marke den gleichen Wertverlust erlitten.
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 Bereit für den Mammut-Prozess: Die Reihe der Anwälte kurz vor Beginn der Verhandlung in der Stadthalle Braunschweig - Foto: MB.[/caption]
„Eines unserer wesentliche Ziel ist, deutlich zu machen, dass Verbraucher keinen Schaden erlitten haben. Genauso scheint es der Senat zumindest ansatzweise zu sehen“, sagt VW-Anwältin Martina de Lind van Wijndgaarden. Bei den Musterklägern bleibt man dennoch optimistisch. Der Richter haben dem Vorwurf der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung viel Raum gegeben, sagt deren Anwalt Ralf Sauer. Der entsprechende Paragraph sei die wichtigste Grundlage für Ansprüche.


