VW-Dieselskandal: Klage vor dem Landgericht Braunschweig gescheitert
Im Dieselskandal ist ein Volkswagen-Kunde mit seiner Klage vor dem Landgericht Braunschweig gescheitert. Der Mann wollte den Kaufpreis seines VW Eos mit Dieselmotor in Höhe von 41.000 Euro zurückerstattet haben. Das Gericht wies die Klage allerdings ab. Zwar gibt es in dem Fahrzeug eine Software, die das Gericht als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet. Zum einen erlösche aber durch den Einbau nach geltendem Recht nicht die Typgenehmigung für das Auto, zum anderen dienten die Vorschriften nicht dazu, den Käufer vor einem Vermögensschaden zu bewahren. Vielmehr gehe es dabei um den Gesundheits- und Umweltschutz.
Zugleich sah das Gericht vorerst keinen Anlass, die Klage des VW-Kunden an den Europäischen Gerichtshof weiterzugeben. Eine Brüsseler Entscheidung hatte sich eigentlich die US-Kanzlei Hausfeld erhofft, die nach eigenen Angaben zehntausende VW-Kunden vertritt. Die US-Anwälte setzen auf eine Musterklage. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes wäre für alle EU-Gerichte bindend.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #151.