16. Dez. 2015 · 
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Vorreiterrolle bei der Anerkennung von Assistenzhunden

(rb) Hannover. Niedersachsen geht voran: Auf Antrag der CDU hat der Landtag jetzt einstimmig beschlossen, dass Assistenzhunde mit Blindenführhunden gleichgestellt werden und ihnen der Zutritt zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens ermöglicht wird, um ihren Besitzern zu mehr Mobilität und Selbstständigkeit zu verhelfen. „Das ist ein wichtiger Beitrag zur Inklusion“, freute sich die Beauftragte der CDU-Landtagsfraktion für Menschen mit Behinderungen, Gudrun Pieper. Auch die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Petra Wontorra, begrüßt es, dass sich die Landesregierung auf Landes- und auf Bundesebene für die rechtliche Gleichstellung unterschiedlicher Assistenzhunde einsetzen soll. Mit ihrem Antrag, der in der Anhörung auf breite Unterstützung aller zuständigen Fachverbände gestoßen ist, fordert die CDU, dass sich die Besitzer mit ihren Hunden uneingeschränkt in öffentlichen Bereichen und Einrichtungen bewegen können. Zudem soll die Kostenübernahme für die Anschaffung eines Assistenzhundes künftig gesetzlich geregelt werden. Aktuell entscheiden die Krankenkassen im Einzelfall, allerdings häufig zu Ungunsten der Betroffenen. Für Klarheit soll die Anerkennung ausgebildeter Assistenzhunde als Hilfsmittel sorgen, wie sie für Blindenführhunde bereits gilt. Im Übrigen gibt die UN-Behindertenrechtskonvention die rechtliche Gleichstellung verschiedener Assistenzhunde vor. Die Landesbehindertenbeauftragte will darauf hinwirken, das niedersächsische Waldgesetz so anzupassen, dass neben Blindenführhunden auch andere Assistenzhunde während der Brut-, Setz und Aufzuchtzeit ohne Leine laufen können. Wontorra würde diese Lockerung gern grundsätzlich für alle Hunde durchsetzen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #233.
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