Christian Meyer, Umweltminister, hat sich mit dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT) verständigt: Wenn es um die Ausweisung von Vorrang-Flächen für die Windenergie geht, soll kein Landkreis mehr als 4 Prozent seiner Kreisfläche für diesen Zweck widmen. Das haben Minister Christian Meyer und NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Hubert Meyer vereinbart. Minister Meyer sagte, die Landesregierung halte am Ziel fest, bis 2026 rund 2,2 Prozent der Landesfläche für neue Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen.

Dass es jetzt eine Obergrenze von 4 Prozent je Landkreis gebe, hat nun eine Folgewirkung: „Im Gegenzug müssen die anderen Landkreise und kreisfreien Städte ein wenig mehr Flächen zur Verfügung stellen.“ Entlastet werden mit der neue Richtlinie vor allem fünf Landkreise, die nach dem bisherigen Plan höhere Auflagen hatten: Rotenburg/Wümme (bisher 4,89 Prozent), Lüneburg (bisher 4,72), Uelzen (bisher 4,79), Gifhorn (bisher 4,68) und Helmstedt (bisher 4,06). Die neuen Zahlen sollen in einem Gesetz verbindlich als Auflage festgelegt werden und dann die kommunalen Planungsbehörden verpflichten.