Von Missverständnissen begleitet: Warum das Polizeigesetz gezielt fehlinterpretiert wird
Darum geht es: Am Wochenende hat in Hannover eine große Demonstration von Gegnern des neuen niedersächsischen Polizeigesetzes stattgefunden. Die Kritik an dem Vorhaben reicht bis tief in die SPD – aber vieles daran ist unredlich, meint Klaus Wallbaum.
Leider ist die Debatte über das neue Polizeigesetz sinnbildlich für den politischen Diskurs in Deutschland überhaupt. Anstoß erregen nicht konkrete Gesetzesbestimmungen, die in ihrer Komplexität oft auch nur schwer zu verstehen sind, sondern Interpretationen von Experten, die vorgeben, diese Vorschriften verstanden zu haben. Vom Kern wird abgelenkt, man streitet über die Bewertung, nicht über den Anlass, der ihr zugrunde liegt. Das Problem ist leider nur: Viele angebliche Experten sind interessegeleitet. Sie präsentieren Erklärungen und Analysen, die grob vereinfacht sind oder Probleme überhöhen.
So ist es beispielsweise mit dem wohl heikelsten Punkt im Entwurf des neuen Polizeigesetzes, der geplanten Präventivhaft für terroristische Gefährder. Gefährder sind Personen, die bisher keine Straftaten begangen und dafür auch keine konkreten Vorbereitungen getroffen haben. Sie sind aber der Polizei bekannt, werden extremistischen Gruppen (etwa Islamisten) zugeordnet und nach ihrem bisherigen Verhalten wird unterstellt, dass sie einen Anschlag vorbereiten. In solchen Fällen kann das Strafrecht mit der Untersuchungshaft nicht greifen, denn die Betroffenen haben ja bisher nicht mit der Vorbereitung einer Straftat begonnen. Aber die Polizei will diese Menschen trotzdem vorübergehend festsetzen, wenn die Sorge besteht, sie könnten einen Anschlag begehen. Im Gesetzentwurf ist klar formuliert, dass Betroffene nur dann für maximal 74 Tage festgehalten werden sollen, wenn von ihnen eine terroristische Gefahr ausgeht – also ein Verhalten, dass den Staat oder mehrere Menschenleben gefährdet, das mit dem Ziel geschieht, die Gesellschaftsordnung zu verändern oder zu erschüttern. Manche der Kritiker des Polizeigesetzes behaupteten, diese Einschränkung auf Terrorgefahr sei von der SPD/CDU-Koalition gar nicht geplant, man wolle es vielmehr auch auf andere „schwere Straftaten“ ausweiten. Dies trifft aber so nicht zu. Beruhte die Fehlinformation, die in Kreisen der Demonstranten gegen das Polizeigesetz verbreitet wird, nun auf Unwissenheit - oder diente sie einer gezielten Desinformation?
Es gibt noch andere Fehlmeldungen, die einen Schatten auf die Debatte über das Gesetz werfen. Angeblich plane man, die Polizei mit sogenannten „Tasern“, also Elektroschockgeräten auszustatten. Das Innenministerium beteuert auf Nachfrage, so etwas habe man nie ernsthaft vorgehabt. Dass die Spekulation blüht, kann nun einzig mit der Tatsache zusammenhängen, dass die Einsatzmöglichkeiten dieser Geräte im Gesetz genauer beschrieben werden sollen. Sogar bis in Kreise des SPD-Nachwuchses, der Jungsozialisten, haben derartige falsche Behauptungen Einzug gehalten. Auch von einer extremen Ausweitung der Videoüberwachung wird dort gesprochen. Davon kann allerdings keine Rede sein, auch wenn die Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel hier immer wieder heftige Kritik übt. Geplant ist mit dem neuen Gesetz, dass Kriminalitätsschwerpunkte dauerhaft überwacht werden können sollen – nicht nur dann, wenn an den Orten mit erheblichen Straftaten zu rechnen ist. Das kann man zwar als Verschärfung interpretieren, enthebt die Polizei aber dennoch nicht von der Verpflichtung, immer wieder zu begründen, warum ein Kriminalitätsschwerpunkt auch als solcher eingestuft wird.
Ein Grund für Misstrauen, Spekulationen und Unterstellungen in der Diskussion über das Gesetz mag auch darin liegen, dass der Entwurf gerade überarbeitet wird – die Experten des Innenministeriums feilen an Details ebenso wie die Juristen der Landtagsverwaltung. Die Anhörung von Interessengruppen und Juristen im Innenausschuss hat dafür wertvolle Hinweise gegeben. So wird für Personen, die als Gefährder verdächtigt werden, eine schwere Straftat begehen zu wollen, die elektronische Fußfessel möglich – und auch eine Auflage, sich regelmäßig bei Behörden melden zu müssen. Auch der Kontakt mit bestimmten anderen Personen kann ihnen untersagt werden. Nun wird erwogen, dass nicht die Polizei allein solche Entscheidungen treffen soll (wie es im Gesetzentwurf steht), sondern ein Richter das jeweils im Einzelfall absegnen muss. Eine entsprechende Ergänzung dürfte in den Entwurf kommen.
Spannend wird auch die Frage sein, ob es bei der doch recht langen Dauer von maximal 74 Tagen Präventivhaft für terroristische Gefährder bleibt. Der Gesetzentwurf ist derzeit so formuliert, dass ein Richter dies erstmals für 30 Tagen verhängen kann, dann noch einmal für 30 Tage und danach maximal für noch zwei Wochen. Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD und CDU auf 74 Tage geeinigt, obwohl der SPD die Zeitspanne als zu lang vorkam, zumal es um das Festhalten von Menschen geht, die noch nicht straffällig geworden sind. Viele Fachjuristen teilen diese Skepsis, und spannend dürfte werden, sie sich der juristische Dienst des Landtags dazu einlässt. Sollte von dort massive Kritik laut werden, ist es auch nicht illusorisch, dass die Frist noch verringert wird. Intern haben SPD und CDU längst schon signalisiert, dass sie für die Überarbeitung von Formulierungen selbstverständlich offen sind – ganz wie es bei Gesetzesberatungen üblich ist.
Mail an den Autor dieses KommentarsDieser Artikel erschien in Ausgabe #157.