18. Okt. 2018 · 
Parteien

Vier Fraktionen verständigen sich auf „Lex AfD“ und ein Antrags-Privileg für Grüne und FDP

Die vier größten Fraktionen im Landtag peilen eine Abmachung zu Lasten der fünften und kleinsten Fraktion an, der AfD. So haben sich die Parlamentarischen Geschäftsführer von SPD und CDU, Grünen und FDP jetzt im Grundsatz auf ein Modell für besondere Abstimmungen verständigt. SPD und Grüne wollen eine gemeinsame Erklärung abgeben, wonach sie die Grünen und die FDP im Parlament jeweils mit einigen Stimmen unterstützen wollen, wenn diese beiden Oppositionsfraktionen zusammen entweder Einblick in interne Regierungsakten beantragen oder einen Untersuchungsausschuss einsetzen wollen. Laut Verfassung haben Grüne und FDP dazu zusammen noch nicht die nötige Mehrheit. Damit sie nicht auf die Unterstützung der AfD angewiesen sein müssen, versprechen SPD und CDU, dass sie im Fall der Fälle einige Abgeordnete aus ihren Reihen mit einem besonderen Stimmverhalten beauftragen, damit die jeweiligen Grünen/FDP-Anträge dann am Ende Erfolg haben. Eine Erleichterung der Normenkontrollklage vor dem Staatsgerichtshof, die nur über eine gesenktes Quorum in der Landesverfassung geben könnte, soll es aber nicht geben. Im Vorfeld dieser Regelung, die in den nächsten Wochen offiziell vorgestellt werden soll, hatte es heftige Kritik gegeben. Dieses Verhalten von SPD und CDU begünstigt zwei Oppositionsparteien und benachteiligt die dritte. Das geschehe, heißt es, auch aus parteitaktischen Überlegungen – SPD und CDU wollen auf diese Weise auch Grünen und FDP ihr Interesse an einer späteren Zusammenarbeit signalisieren.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #185.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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