Heute trifft sich die Landesregierung zu einer Sondersitzung – und einziger Tagesordnungspunkt ist die Sonderhilfe für die Menschen, die Opfer der jüngsten Flut geworden sind. Staatskanzlei und Finanzministerium gaben sich in der gestrigen Landespressekonferenz zugeknöpft zu der Frage, wie hoch die vermutlichen Ausgaben sind und auf welche Weise das Land das Geld dann bereitstellen muss. Beim letzten Mal, als Soforthilfen des Landes gezahlt wurden, 2013, handelte es sich um einen Betrag von sieben Millionen Euro. Wie es heißt, könnte diesmal eine Summe im niedrigen zweistelligen Millionenbereich angepeilt werden – als grobe Schätzung, die nach der genauen Meldung der Schäden und Anmeldung von Hilfen eventuell noch korrigiert werden müsste. Viel deutet nun darauf hin, dass die Landesregierung zu diesem Zweck einen Nachtragshaushaltsplan auflegt, der vom Landtag beschlossen werden muss. Überplanmäßige Ausgaben wären nämlich nur möglich bei unvorhersehbaren und unabweisbaren Kosten – doch da die Sofort-Fluthilfe unter die freiwilligen Ausgaben des Landes fällt, muss dazu wahrscheinlich unbedingt eine eigene Planungsgrundlage als Nachtragsetat geschaffen werden. Das Risiko ist allerdings, dass von den Landtagsfraktionen nun politische Forderungen nach einem umfangreichen Nachtragsetat mit Mehrausgaben in allen anderen Bereichen (auch für Bildung, innere Sicherheit und Soziales) laut werden könnten. Hinzu kommt der Zeitdruck: Wenn der Landtag die Sofort-Fluthilfe noch im August beschließen sollte, müsste das Kabinett einen Nachtragshaushaltsplanentwurf umgehend dem Haushaltsausschuss zuleiten, der ebenfalls am kommenden Mittwoch tagt. Bei Rot-Grün ist man zuversichtlich, dass alles wie geplant zügig beschlossen werden kann.


