29. Feb. 2024 · 
Justiz

Verwaltungsgericht erklärt Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim für ungültig

Franziska Schwarz (SPD), Bürgermeisterin von Bad Gandersheim (Kreis Northeim), hat vor dem Verwaltungsgericht Göttingen eine herbe Niederlage einstecken müssen. Das Gericht gab der Klage eines früheren CDU-Ratsherrn Recht, wonach Schwarz vor der Bürgermeisterwahl 2021 ihre Neutralitätspflicht im Wahlkampf verletzt habe.

Bürgermeisterin Franziska Schwarz | Foto: Stadt Bad Gandersheim

Sie sei in den Wochen vor der Wahl in 15 Ortschaften unter dem Motto „Gespräche über den Gartenzaun“ aufgetreten und habe sich den Fragen der Bürger gestellt. Dabei hat sie nach Auffassung des Gerichts nicht deutlich genug gemacht, dass sie als SPD-Kandidatin agiert und nicht in der amtlichen Funktion als Bürgermeisterin. Außerdem habe die Stadt Bad Gandersheim die Termine auf der eigenen Internetseite angekündigt, es seien dann auch Pressemitteilungen und Social-Media-Berichte darüber angefertigt worden. Das Gericht meint nun, die Bürgermeisterwahl sei ungültig und müsse wiederholt werden. Schwarz argumentierte, sie habe lediglich eine traditionelle Terminserie vor Ort fortgesetzt. Gegen das Urteil kann die SPD-Politikerin jetzt noch vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ziehen.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #040.

Artikel teilen

Teilen via Facebook
Teilen via LinkedIn
Teilen via X
Teilen via E-Mail
Alle aktuellen MeldungenAktuelle Beiträge
Foto: Plenar-TV/Screenshot: Link
Wann kommt die Fußfessel für Gewalttäter? Behrens vertröstet auf die zweite Jahreshälfte
22. Mai 2025 · Klaus Wallbaum3min
Die neue Fregatte F 126 | Visualisierung: Bundeswehr/Damen Naval
Bundeswehr im Bauboom: Behörden sind vor allem in Nordniedersachsen gefordert
22. Mai 2025 · Klaus Wallbaum2min
Foto: 24K-Production
Landtag weitet Schutz von Nichtrauchern auf Cannabis-Konsum und E-Zigaretten aus
21. Mai 2025 · Niklas Kleinwächter3min