Franziska Schwarz (SPD), Bürgermeisterin von Bad Gandersheim (Kreis Northeim), hat vor dem Verwaltungsgericht Göttingen eine herbe Niederlage einstecken müssen. Das Gericht gab der Klage eines früheren CDU-Ratsherrn Recht, wonach Schwarz vor der Bürgermeisterwahl 2021 ihre Neutralitätspflicht im Wahlkampf verletzt habe.

Sie sei in den Wochen vor der Wahl in 15 Ortschaften unter dem Motto „Gespräche über den Gartenzaun“ aufgetreten und habe sich den Fragen der Bürger gestellt. Dabei hat sie nach Auffassung des Gerichts nicht deutlich genug gemacht, dass sie als SPD-Kandidatin agiert und nicht in der amtlichen Funktion als Bürgermeisterin. Außerdem habe die Stadt Bad Gandersheim die Termine auf der eigenen Internetseite angekündigt, es seien dann auch Pressemitteilungen und Social-Media-Berichte darüber angefertigt worden. Das Gericht meint nun, die Bürgermeisterwahl sei ungültig und müsse wiederholt werden. Schwarz argumentierte, sie habe lediglich eine traditionelle Terminserie vor Ort fortgesetzt. Gegen das Urteil kann die SPD-Politikerin jetzt noch vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ziehen.