Versammlungen wieder erlaubt – aber die Gaststätten-Öffnung löst Ärger aus
Mit einer neuen, heute in Kraft tretenden Verordnung lockert die Landesregierung die bisherigen Beschränkungen für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben. Obwohl es vorher nicht angekündigt wurde, enthält die Rechtsvorschrift, die am Wochenende fertig wurde, noch eine sehr weitgehende Veränderung. Das bislang strikte Versammlungsverbot kippt, denn künftig können Vorstände von Parteien, Fraktionen oder auch Vereinen zu Sitzungen zusammenkommen – wenn ein 1,50-Meter-Abstand eingehalten wird sowohl bei den Sitzplätzen wie auch beim Betreten und beim Verlassen der Veranstaltung. „Öffentliche Veranstaltungen“ indes bleiben verboten, die Ausnahme sind „kommunale, politische und wissenschaftliche“ Treffen. Versammlungen mit mehr als 1000 Teilnehmern bleiben bis Ende August untersagt.
Zaghafter Start für die Gastronomie
Wie bereits angekündigt, fällt von heute an auch die 800-Quadratmeter-Obergrenze für alle Geschäfte weg. Auch die Gastronomie darf zaghaft ihren Betrieb wieder starten. Allerdings werden hier mehrere Beschränkungen eingeführt, wie aus einem verbindlichen „Hygienekonzept“ folgt, das die Abteilungsleiterin für Mittelstand im Wirtschaftsministerium, Claudia Simon, im Landtags-Wirtschaftsausschuss vorgestellt hat. Restaurants und Gaststätten dürfen nur die Hälfte der Sitzplätze, die sie vor Beginn der Corona-Krise hatten, belegen. Jeder Gast muss sich vorher anmelden und reservieren lassen, sein Name und seine Kontaktdaten müssen (wegen der möglicherweise nötigen Nachverfolgung bei Infektionen) vermerkt werden.
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Der Mindestabstand zwischen den Tischen muss zwei Meter betragen. Zwischen den Gästen muss ein 1,50-Meter-Abstand gewahrt bleiben. Selbstbedienungen an der Salatbar sind tabu, jedes Tellergericht wird serviert. Die Diskussion darüber hat schon eingesetzt, wie jüngst im Wirtschaftsausschuss des Landtags deutlich wurde – Detlev Schulz-Hendel (Grüne) und Jörg Bode (FDP) übten Kritik. Ein Hinweis lautet, dass die Inhaber größerer Restaurants benachteiligt werden, weil sie den Mindestabstand auch dann einhalten könnten, wenn sie nicht die Hälfte ihrer Sitzplätze opfern. Genau dazu, zur Begrenzung der Zahl der Plätze, werden sie aber verpflichtet. Das schmälert die Gewinnerwartung.
Zwei Haushalte dürfen einander treffen
Auch über die sogenannten „Kontaktbeschränkungen“ in der Öffentlichkeit gibt es heftige Debatten. Bisher gilt die Regel, dass sich Menschen, die in einem Haushalt leben, draußen nur mit maximal einer Person treffen dürfen – also gemeinsam etwas unternehmen können. Als Folge aus der Vereinbarung zwischen Kanzlerin und Ministerpräsidenten soll das nun auch in Niedersachsen gelockert werden: Nicht nur eine Person aus einem anderen Haushalt, sondern alle Personen aus einem einzigen anderen Haushalt dürfen zusammen unterwegs sein (und beispielsweise eine Gaststätte besuchen). Zuletzt war noch umstritten, ob man hier bei der Personenanzahl eine Obergrenze festlegen soll. Das ist aber in der heute in Kraft tretenden Verordnung nun nicht geschehen.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #088.