
Betrieb auf der Marienburg soll professioneller werden
Die neue Lösung wird nötig, weil ein familieninterner Rechtsstreit bei den Welfen den Fortgang der Dinge blockiert. Der Vater, Ernst August sen., hat das Geschenk der Marienburg an den Sohn zurückgenommen, da dieser „groben Undank“ gezeigt habe. Der Senior will dem Junior demnächst wohl auch gerichtlich untersagen lassen, die Marienburg weiterzugeben – zumindest für den nur symbolischen Preis von einem Euro. Dies habe auch damit zu tun, dass Ernst August sen. der Hochzeit von Ernst August jr. nicht zugestimmt habe (da der Junior mit seiner Ehefrau keinen Ehevertrag geschlossen und damit die überlieferten Erbregeln der Welfenfamilie nicht anerkannt habe). Die rechtlich komplizierten Fragen, in der sich Vertragsrecht und überliefertes Hausrecht der Welfenfamilie mischen, hatte die Landesregierung vom früheren Celler OLG-Präsidenten Peter Götz von Olenhusen überprüfen lassen. Laut Thümler kam dieser nun zum Ergebnis, dass die Rechtsposition von Ernst August sen. nicht zutreffend sei und der Sohn tatsächlich über die Marienburg verfügen dürfe. Allerdings müssten zwei Dinge beachtet werden: Erstens dürfe das Schloss nicht verschenkt werden, zweitens müssten die Erbregeln klar definiert werden. Unklar blieb gestern, ob in dieser Erbfrage eine Verständigung zwischen Ernst August sen. und Ernst August jr. möglich wäre oder zumindest angestrebt wird. Der Vater meint, das Erbe müsste im Fall des Todes von Ernst August jr. an dessen Geschwister übergehen, der Sohn setzt auf seinen eigenen – noch ungeborenen – Nachwuchs. Zwar hat von Olenhusen die Rechtsposition des Sohnes bestätigt, doch hierbei handelt es sich lediglich um ein Gutachten.Lesen Sie auch: In der Welfenfamilie steht ein Rechtsstreit zwischen Vater und Sohn wohl bevor
Die Landesregierung will mit dem neuen Modell sicherstellen, dass der Betrieb auf der Marienburg nicht nur weitergeht, sondern noch professioneller wird. Gastronomie und Museum sollen von den Unternehmern Carl Graf von Hardenberg und Nicolaus von Schöning übernommen werden. Beiden wird zugetraut, mehr Schwung in den Betrieb zu bringen. Thümler erklärte, damit sei auch die Sicherung der 60 Arbeitsplätze verbunden. Ernst August jr. habe auch noch die Möglichkeit, auch das Schloss selbst in die neue Stiftung einzubringen, es also quasi an die Stiftung zu veräußern. Ob der Chef des Welfenhauses diesen Weg wählt, dürfte wohl auch vom weiteren Verlauf des Streits mit seinem Vater abhängen. Thümler betonte, dass das Land mehr als die angepeilten 27,2 Millionen für Denkmalschutz nicht in das Gebäude stecken werde. Basis dafür sei ein Gutachten, das 2018 noch einmal überprüft worden sei und ziemlich sicher beschreibe, welcher Sanierungsbedarf tatsächlich bestehe.