4. März 2019 · 
Finanzen

Verkauf der Marienburg ist vom Tisch, eine Stiftung soll jetzt das alte Schloss sichern

Wissenschaftsminister Björn Thümler (CDU) hat gestern ein neues Konzept zur Sicherung der vor 150 Jahren fertiggestellten Marienburg in Pattensen (Region Hannover) vorgestellt. Der bisherige Plan, das im neugotischen Stil erbaute Gebäude für einen symbolischen Euro an eine Tochtergesellschaft der Klosterkammer zu veräußern, ist nun endgültig vom Tisch. Stattdessen bleibt Ernst August jr., der Chef der Welfenhauses, vorläufig Eigentümer des Schlosses. Er will aber eine Stiftung gründen, in deren Stiftungsrat dann das Land die Hälfte der Vertreter entsenden soll. Über diese Stiftung könnten dann Mittel aus dem Denkmalpflegeetat des Landes von 27,2 Millionen Euro beantragt werden. [caption id="attachment_38701" align="alignnone" width="780"] Wissenschaftsminister Björn Thümler im Landtagsausschuss - Foto: KW[/caption] Die Bundesregierung hat schon zugesagt, aus Gründen des Schutzes des kulturellen Erbes die Hälfte der Kosten zu übernehmen. „Binnen eines dreiviertel Jahres sollte die Gründung dieser Stiftung möglich sein“, erklärte Thümler im Wissenschaftsausschuss des Landtags. Wann die Sanierung der Marienburg dann starten soll, hänge von den Plänen und Anträgen der Stiftung ab. Es geht um die Sicherung der Standfestigkeit des Hauses, das teilweise abzurutschen droht, und um Investitionen im Gebäude. Das Welfenhaus will außerdem 1700 von 1800 Kunstwerken im Wert von sechs Millionen Euro in die Stiftung einbringen. Schließlich erwirbt das Land für zwei Millionen Euro mehr als 100 Kunstschätze, Akteur dabei ist das Landesmuseum Hannover.

Betrieb auf der Marienburg soll professioneller werden

Die neue Lösung wird nötig, weil ein familieninterner Rechtsstreit bei den Welfen den Fortgang der Dinge blockiert. Der Vater, Ernst August sen., hat das Geschenk der Marienburg an den Sohn zurückgenommen, da dieser „groben Undank“ gezeigt habe. Der Senior will dem Junior demnächst wohl auch gerichtlich untersagen lassen, die Marienburg weiterzugeben – zumindest für den nur symbolischen Preis von einem Euro. Dies habe auch damit zu tun, dass Ernst August sen. der Hochzeit von Ernst August jr. nicht zugestimmt habe (da der Junior mit seiner Ehefrau keinen Ehevertrag geschlossen und damit die überlieferten Erbregeln der Welfenfamilie nicht anerkannt habe). Die rechtlich komplizierten Fragen, in der sich Vertragsrecht und überliefertes Hausrecht der Welfenfamilie mischen, hatte die Landesregierung vom früheren Celler OLG-Präsidenten Peter Götz von Olenhusen überprüfen lassen. Laut Thümler kam dieser nun zum Ergebnis, dass die Rechtsposition von Ernst August sen. nicht zutreffend sei und der Sohn tatsächlich über die Marienburg verfügen dürfe. Allerdings müssten zwei Dinge beachtet werden: Erstens dürfe das Schloss nicht verschenkt werden, zweitens müssten die Erbregeln klar definiert werden. Unklar blieb gestern, ob in dieser Erbfrage eine Verständigung zwischen Ernst August sen. und Ernst August jr. möglich wäre oder zumindest angestrebt wird. Der Vater meint, das Erbe müsste im Fall des Todes von Ernst August jr. an dessen Geschwister übergehen, der Sohn setzt auf seinen eigenen – noch ungeborenen – Nachwuchs. Zwar hat von Olenhusen die Rechtsposition des Sohnes bestätigt, doch hierbei handelt es sich lediglich um ein Gutachten.
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Die Landesregierung will mit dem neuen Modell sicherstellen, dass der Betrieb auf der Marienburg nicht nur weitergeht, sondern noch professioneller wird. Gastronomie und Museum sollen von den Unternehmern Carl Graf von Hardenberg und Nicolaus von Schöning übernommen werden. Beiden wird zugetraut, mehr Schwung in den Betrieb zu bringen. Thümler erklärte, damit sei auch die Sicherung der 60 Arbeitsplätze verbunden. Ernst August jr. habe auch noch die Möglichkeit, auch das Schloss selbst in die neue Stiftung einzubringen, es also quasi an die Stiftung zu veräußern. Ob der Chef des Welfenhauses diesen Weg wählt, dürfte wohl auch vom weiteren Verlauf des Streits mit seinem Vater abhängen. Thümler betonte, dass das Land mehr als die angepeilten 27,2 Millionen für Denkmalschutz nicht in das Gebäude stecken werde. Basis dafür sei ein Gutachten, das 2018 noch einmal überprüft worden sei und ziemlich sicher beschreibe, welcher Sanierungsbedarf tatsächlich bestehe.  
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #042.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

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