2. Mai 2017
Wirtschaft

Vergabegesetz wird für Sportvereine und Projektträger gelockert

Die Landesregierung hat gestern entschieden, das Tariftreue- und Vergabegesetz zu ändern. Ein entsprechender Vorschlag wird dem Landtag zugeleitet, der darüber endgültig befinden muss. Ziel ist es, Sportvereine und Projektträger von den strengen Vorschriften des Gesetzes auszunehmen. Sie sollen nicht mehr verpflichtet sein, bei Auftragsvergaben die Einhaltung der Tarifvorschriften des Auftragnehmers zu kontrollieren und für eventuelle Verstöße zu haften. Die Vereine seien auf ehrenamtliche Kräfte angewiesen, erklärte Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD). Von ihnen aber könne man vergaberechtliche Expertise nicht verlangen, dies sei Menschen, die sich in ihrer Freizeit engagieren, schwer zuzumuten. Allerdings gilt die Einschränkung nur unterhalb eines Schwellenwertes von 209.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungs- und 5,2 Millionen Euro für Bauaufträge. Die Vorgaben für klassische öffentliche Auftraggeber, also das Land oder die Kommunen, bleiben jedoch nach wie vor bestehen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #82.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum