22. Nov. 2018
Inneres

Verfassungsschutz rät: Unterschätzt die islamistischen Frauen nicht!

In den vergangenen fünf Jahren sind 84 Menschen aus Niedersachsen nach Syrien gereist und haben sich der Terrormiliz Islamischer Staat angeschlossen. Mittlerweile hält der IS nur noch drei kleine Gebiete im nördlichen Syrien, für viele ihrer Anhänger ist ein Alltagsleben abseits von Kampf und Bombardierung nicht mehr möglich. 37 ausgereiste Erwachsene und 13 Kinder sind nach Niedersachsen zurückgekehrt, und der Verfassungsschutz geht davon aus, dass noch 26 Frauen und Männer mit mindestens 26 Kindern ebenfalls bald die Heimreise antreten könnte. „Von einer Rückreisewelle kann angesichts dieser Zahlen nicht gesprochen werden“, sagt Vera Kleine, Referatsleiterin für Islamismus beim Verfassungsschutz. Dennoch birgt jeder einzelne Rückkehrer ein Gefahrenpotenzial. Wie geht man mit diesen Menschen um? Dieser Frage widmeten sich gestern Polizisten, Verfassungsschützer, Justizvollzugsangestellte und Mitarbeiter der Kommunen in einem Workshop bei der Jahrestagung der Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachen (Kipni). Es ist ein Beispiel, wie es wohl oft unter Rückkehrern vorkommt. Ein Mann reist 2016 mit seiner Frau und den beiden sieben und drei Jahre alten Kindern nach Syrien aus, die Familie will sich dem IS anschließen. In die Islamistenszene sind die arbeitslosen Eltern mit deutschem Pass und Migrationshintergrund eher zufällig gerutscht. Beim Surfen im Internet stieß der Vater auf ein Video vom IS und befasste sich aus Langeweile immer intensiver mit dem Thema. Schließlich nimmt er Kontakt zu einem Ausgereisten auf, der ihnen hilft, ins Gebiet des IS zu reisen. Während die Mutter sich um Haushalt und Kinder kümmert, bekommt der Vater eine militärische Ausbildung und nimmt an Kämpfen teil. Doch dann verliert die Terrormiliz immer mehr an Boden, das Dorf der Familie wird bombardiert, niemand ist dort mehr sicher. Die Familie flüchtet, wird aber in der Türkei verhaftet und nach Deutschland abgeschoben. Der Vater als ehemaliger Kämpfer kommt in Untersuchungshaft, die Frau, mittlerweile schwanger, darf mit ihrer Familie zurück in die Heimatstadt. „Wie gehen wir mit dieser Beispiel-Familie um?“, fragt Kleine die Workshop-Teilnehmer.
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Man ist sich einig, dass die Frau zunächst in den Fokus genommen werden muss. Geht von ihr Gefahr aus, weil sie immer noch der IS-Ideologie anhängt? Weil sie Traumatisches erfahren hat? Oder versucht sie nur, sich ihr altes Leben wiederaufzubauen? „Einer der ersten Schritte bei Rückkehrern ist die Kontaktaufnahme“, sagt Kleine. Denn man müsse ein Bild von der Person bekommen. Was hat er oder sie in Syrien getan, was hat er oder sie erlebt und wie wirkt sich das jetzt aus?“, sagt Kleine. Im Fall der Frauen dürfe man ihre Rolle nicht unterschätzen, warnt Michael Kaspar, Referent für Islamwissenschaften beim Verfassungsschutz. Denn auch wenn sie nicht kämpften, indoktrinierten die Frauen oft die Kinder mit der IS-Propaganda, warben neue Ausreisewillige an oder betätigten sich als Sittenpolizei. In diesem Beispielfall müsse man daher klären, inwieweit die Frau die IS-Ideologie vertreten hat und was ihre Rolle beim IS war. Darüber hinaus müsse man ihr aber auch Hilfe anbieten. „Allein mit zwei Kindern und der Perspektivlosigkeit, das könnte sie erst recht in die Arme der Salafisten zurücktreiben“, sagt eine Teilnehmerin. Zu klären wäre auch, ob die Kinder weiterhin bei der Mutter bleiben dürften. „In Wolfsburg gab es einen Fall, in dem ein Familiengericht der Oma das Sorgerecht zugesprochen hat, denn die Mutter hatte es aus Sicht der Richter verwirkt, weil sie mit der Ausreise in ein Kriegsgebiet klar gegen das Kindeswohl verstoßen hat“, erzählt eine Polizistin. Beobachtet werden müsse indes nicht nur die Mutter, sondern auch der Vater in der Haft. „Denn es muss verhindert werden, dass er Mithäftlinge mit der IS-Ideologie indoktriniert“, sagt ein JVA-Mitarbeiter. Diskussion gibt es hingegen darum, inwieweit man die Schule der Kinder und die Moscheegemeinde der Frau über die Hintergründe informieren sollte. Einige halten es für unabdingbar, die Eltern der Mitschüler aufzuklären. „Schließlich sind auch Kinder schon in der Lage, anderen Schmerzen zuzufügen“, sagt ein Teilnehmer. Ein anderer sieht das kritisch: „Das würde das Kind stigmatisieren und vermutlich nicht dazu beitragen, dass sich die Situation bessert.“ Konsens findet dagegen die Forderung, alle Einrichtungen und Behörden müssten an einem Strang ziehe und sich zu Fallkonferenzen treffen, bei denen über jeden einzelnen Rückkehrer gesprochen werde. „Genau dazu ist ,Kipni‘ da“, betont Kleine. (isc)
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #209.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning