Verfassungsschützer dürfen künftig die Computer von Extremisten ausspähen
Die Koalition aus SPD und CDU hat sich grundsätzlich auf neue Regeln für den Verfassungsschutz in Niedersachsen verständigt. Das hat das Politikjournal Rundblick aus Regierungskreisen erfahren. In einer Novelle sollen nach den Sommerferien die Arbeitsmöglichkeiten des Nachrichtendienstes angepasst und teilweise ausgeweitet werden. Unwahrscheinlich ist, dass auch die geplante Regelanfrage beim Verfassungsschutz in Bezug auf Bewerber für den Polizeidienst Teil dieses Gesetzesvorhabens wird. Innenminister Boris Pistorius hat kürzlich noch einmal mitgeteilt, dass es künftig eine gesetzliche Vorschrift für die Überprüfung angehender Polizisten auf ihre Verfassungstreue geben soll. Am Freitag erklärte das Ministerium auf Nachfrage, eine Ergänzung des Niedersächsischen Beamtengesetzes sei geplant. Bevor das so weit sei, beruhe die Überprüfung der Polizisten auf deren freiwilligem Einverständnis.
Im Zentrum des neuen Verfassungsschutzgesetzes dürften einige andere Vorhaben stehen. So geht es beispielsweise um die sogenannte „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“. Damit ist die Möglichkeit für die Behörden beschrieben, heimlich eine Schadstoffware auf private Computer, Laptops, Handys oder Tablets zu installieren. Anschließend kann so die laufende Kommunikation, die über diese Geräte geschieht, abgehört werden. Dies entspricht einer modernen Variante der Telefonüberwachung, die der Verfassungsschutz bisher schon nutzen kann. Da aber immer mehr Kommunikation von den üblichen Telefonanschlüssen verlagert wird auf Computer und Handys, auch bei Rechtsextremisten, Linksextremisten und radikalen Islamisten, ist die Ausweitung der rechtlichen Möglichkeiten an dieser Stelle naheliegend. Wie es heißt, soll im niedersächsischen Gesetz jedoch keine ausdrückliche Bestimmung für die Quellen-TKÜ aufgenommen werden. Geplant ist vielmehr, auf das entsprechende Bundesgesetz zum Umgang mit dem Grundgesetz-Artikel 10 (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis), das sogenannte G-10-Gesetz, zu verweisen. Da im G-10-Gesetz die Quellen-TKÜ aufgenommen wird, dürfte der Verfassungsschutz in Niedersachsen danach ebenfalls diesen Weg nutzen dürfen. Ein noch weitergehender Schritt, nämlich die sogenannte Online-Durchsuchung, wird offensichtlich nicht anvisiert – da auch die Große Koalition auf Bundesebene sich darauf bisher hat nicht verständigen können. Die Online-Durchsuchung würde nicht nur die Überwachung der laufenden Kommunikation auf Handys und Computern ermöglichen, sondern auch die Durchsuchung aller gespeicherten Daten auf den Computern. Dieses Verfahren wäre also ein viel stärkerer Grundrechtseingriff.
Wie aus Regierungskreisen zu hören ist, deuten sich Änderungen auch in einigen anderen Punkten an. So gibt es im geltenden Gesetz für den Verfassungsschutz derzeit ausführliche Regeln dafür, dass Bürger Auskunft über Daten erhalten können, die über sie gespeichert sind. Zwar darf die Behörde die Antwort auch ablehnen, muss das dann aber dokumentieren. In solchen Fällen kann der Betroffene dann verlangen, die Landesbeauftragte für Datenschutz einzuschalten, die dann stellvertretend und treuhänderisch die Auskunft entgegennehmen darf. Hier wird offenbar überlegt, die Regelungen zu straffen. Gleiches gilt für die Vorschriften zum Einsatz von V-Leuten, die Objekte beobachten. Hier sind bisher die Voraussetzungen, wann observiert werden darf, sehr streng beschrieben – eine regelmäßige Überprüfung wird auch verlangt. Das alles zwingt den Verfassungsschutz zu einem hohen Aufwand an Bürokratie und Dokumentation. Überlegt wird jetzt in der Koalition, die Vorgaben zu vereinfachen und damit den Spielraum für das Agieren des Verfassungsschutzes etwas zu vergrößern. Im Grundsatz, heißt es, sind sich die Innenpolitiker von SPD und CDU schon einig geworden.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #136.