8. Apr. 2026 · 
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Verfassungsrang für politische Bildung? Fraktionen beraten über einen Bittbrief

Soll die politische Bildung in der Schule künftig per Landesverfassung abgesichert werden? Dieser Vorschlag wird jetzt an drei Landtagsfraktionen herangetragen.

Soll die politische Bildung einen Verfassungsrang bekommen – damit auch in Zukunft jede Landesregierung verpflichtet ist, ausreichende Grundlagen für die Wissensvermittlung in diesem Bereich zu schaffen? Ein entsprechender Vorstoß der „Deutschen Vereinigung für Politische Bildung“ (DVPB) ist jetzt an die Fraktionen von SPD, CDU und Grünen im Landtag gerichtet worden. Die AfD wurde von den Absendern ausgespart. Der DVPB-Landesvorsitzende Moritz Peter Haarmann, Professor an der Leibniz-Uni in Hannover, sprach in dem Schreiben einen Appell aus: „Ohne politische Bildung ihrer Bürger ist die demokratische Gesellschaft substanzlos, kraftlos, orientierungslos und verliert ihre Resilienz gegenüber Rechtsextremisten und anderen Verfassungsfeinden.“ Niedersachsen sei eines von nur vier Bundesländern, in denen die politische Bildung noch keinen Verfassungsrang hat. Das müsse geändert werden.

Zur Begründung verweist der DVPB-Vorsitzende auf „Einschüchterungsversuche gegenüber Lehrkräften und Schülervertretungen“ und verweist auf ein „vermeintliches Neutralitätsgebot“. Damit spricht Haarmann auf Initiativen der AfD an, die zur Meldung von Lehrern aufgerufen hatte, die im Unterricht einseitig gegen die AfD Stellung nehmen. Die AfD hatte erklärt, es gebe wiederholt Missachtungen des „Beutelsbacher Konsenses“, der vor 50 Jahren festgelegt worden war und bisher eine allgemein anerkannte Grundlage der Kultuspolitik in Deutschland ist. Dieser sieht vor, dass Lehrer die Schüler nicht mit ihrer Meinung überwältigen oder indoktrinieren dürfen, sondern sie zur eigenständigen Meinungsbildung bewegen sollen. Die DVPB mutmaßt nun, die AfD trage ihre Kritik an Erscheinungen im Schulunterricht überspitzt vor und wolle so Druck auf Lehrer, Schüler und Eltern ausüben. Ein anderer Kritikpunkt der DVPB bezieht sich auf die aktuelle Schulpolitik der rot-grünen Regierung. In den Jahrgängen 5 und 6 werde das Fach Politische Bildung vorenthalten, in den Gymnasien sogar noch in Klasse 7. An der gymnasialen Oberstufe werde mit der aktuellen Reform das Ankerfach Politische Bildung in den Wahlpflichtbereich „abgeschoben“. Sinnvoll sei es deshalb, die politische Bildung als „verbindliches Unterrichtsfach für alle Schulformen und -jahrgänge in die Landesverfassung aufzunehmen“.

Der Staatsgerichtshof in Bückeburg. | Foto: Wallbaum

Hinter der Initiative der Vereinigung steckt die verbreitete Sorge, eine künftige Landesregierung mit Beteiligung einer populistischen Partei – diskutiert wird in bestimmten Kreisen über die AfD – könne politische Bildungsangebote kürzen, streichen oder umwandeln. Die Landeszentrale für politische Bildung beispielsweise, in deren Kuratorium alle Landtagsparteien vertreten sind, hat bisher nicht einmal eine gesetzliche Grundlage. Eine Landesregierung könnte sie also per Verordnung streichen. Allerdings hat Wissenschaftsminister Falko Mohrs schon angekündigt, eine Gesetzesgrundlage dafür zu schaffen. Die DVPB geht nun noch weiter und will sogar einen Verfassungsrang – aber speziell mit Blick auf die Pflichtangebote im Schulbereich. Eine andere Verfassungsänderung hatte unlängst der Präsident des Staatsgerichtshofs, Wilhelm Mestwerdt, bei seiner Wiederwahl im Landtag angeregt: Die Richter werden dort vom Landtag für sieben Jahre gewählt, eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Mestwerdt sympathisiert eher mit der Lösung im Bundesverfassungsgericht – dort ist eine einmalige Amtszeit für zwölf Jahre vorgesehen. Die längere Amtszeit der Richter könne für eine größere Kontinuität der Rechtsprechung angesichts wechselnder politischer Mehrheiten in der Legislative sprechen.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #066.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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