
500.000 Euro bedeuten zehn zusätzliche Berater
Im bundesweiten Durchschnitt ist die niedersächsische Verbraucherzentrale besonders schlecht ausgestattet. Seit 2013 bekommen die Verbraucherschützer den festen Sockelbetrag von 1,5 Millionen Euro für ihre alltägliche Arbeit. Das entspreche umgerechnet 20 Cent pro Einwohner, rechnete Kristandt vor. Damit liege Niedersachsen auf dem letzten Platz im Vergleich zu den anderen Bundesländern. Durch Projektförderungen von Bund und Land wird dieser Betrag zwar auf rund 5 Millionen aufgestockt. Diese Gelder sind allerdings nicht langfristig vorhanden und müssen für die speziellen Themenfelder eingesetzt werden, wie etwa für Schulernährung oder für Digitales. In Niedersachsen gibt es die Besonderheit, dass die Verbraucherzentrale über das niedersächsische Glückspielgesetz finanziert wird. Wenn in einem Jahr einmal mehr Glückspiel gespielt wird, kann zwar zusätzliches Geld für die Verbraucherschützer herauskommen, doch das sei eben nicht planbar, monierte Fries. Vorstand und Geschäftsführung werben deshalb bei der Landesregierung dafür, den Sockelbetrag deutlich zu erhöhen. Mit weiteren 500.000 Euro könne sie in zumindest zehn der elf Beratungsstellen im Land einen weiteren Juristen einstellen, erläuterte Kristandt. Zudem fehle eine Dynamisierung der Finanzierung. Die Gehälter stiegen zwar seit 2013, nicht aber die Grundfinanzierung. Das führte bereits dazu, dass eine Stelle schlichtweg nicht neu besetzt werden konnte, nachdem die frühere Stelleninhaberin in den Ruhestand gegangen war, berichtete Fries. Das führe dazu, dass die Verbraucherzentrale durchaus etwas humpelt und ihren Aufgaben nicht nachkommen könne, wie sie es müsste.Man muss einen langen Atem haben, immer nachhaken, man muss schriftlich tätig werden – nur dann kann man das Recht, das man eigentlich hat, auch erhalten.
Durch die Corona-Pandemie und deren Folgen haben sich nicht nur der Umfang, sondern auch die Art der Anfragen deutlich verändert. Die Menschen seien zwar noch immer mit klassischen Verbraucherproblemen konfrontiert, sagte Fries. Doch das Ausmaß sei sehr viel größer und der Themenbereich habe sich verschoben. Ging es im Februar noch schwerpunktmäßig um Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträge, zu denen die Menschen Fragen an die unabhängige Beratungsstelle richteten, standen ab März fast nur noch Reiserecht und Veranstaltungen im Fokus. Im Ranking der Themen rangierten Fragen rund um verschiedene Sachlagen bei Urlaubsreisen auf der ersten drei Plätzen, zwei Drittel der Anfragen wurden zu diesem Themenkomplex gestellt.
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