Im Juli ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg bekannt geworden, das die Beförderungspraxis in der niedersächsischen Polizei generell in den Fokus rückt. Ein Polizeibeamter hatte um vorläufigen Rechtsschutz gegen die Auswahlentscheidung seiner Behörde gebeten - denn der von ihm begehrte Aufstieg von A10 nach A11 blieb dem 45-Jährigen verwehrt. Zwar war der Polizist vor Gericht mit seinem [...]