Flüchtlingskinder in Niedersachsen: Das Land versucht erst einmal mit Abschlagszahlungen, die Lage in den Griff zu bekommen - Foto: francovolpato[/caption]
Aktuell konnten mehr als 3000 Rechnungen der Jugendämter, die noch nach den alten Regeln gestellt wurden, bisher nicht geprüft und ausgezahlt werden. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der FDP im Landtag hervor. Bei den neuen Fällen liegen dem Landesjugendamt fast 7000 Anträge und mehr als 1400 Rechnungen vor. „Da die Altfälle aufgrund der gesetzlich festgelegten Fristen prioritär bearbeitet werden, konnten im Bereich der Neufälle bisher weder Grundanerkenntnisse erteilt noch Erstattungen ausgezahlt werden“, heißt es in der Antwort. Bei den neuen Fällen geht es um ein Volumen von 18,5 Millionen Euro.
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Das Land versucht, sich bei den neuen Fällen mit Abschlagszahlungen über Wasser zu halten. Bis Mitte November wurden dabei rund 70 Millionen Euro an die Kommunen ausgezahlt. Die Jugendämter können dabei 80 Prozent der Kosten geltend machen. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, bezeichnet das Problem als sehr groß. Mittlerweile zeichne sich aber eine Lösung ab. Auch nach den Abschlagszahlungen bleibe noch ein Restbetrag. „Geklärt werden muss insbesondere auch noch die Anpassung der Verwaltungspauschale“, sagte Meyer. Derzeit zahlt das Land pauschal 2000 Euro pro minderjährigem Flüchtling.
Der FDP-Abgeordnete Björn Försterling, der die Anfrage gestellt hatte, wundert sich über das Verhalten der Landesregierung. „Wenn die Personalkapazitäten nicht reichen, hätte die Landesregierung sogar noch in der vergangenen Woche die Gelegenheit gehabt, nachzubessern. Wenn man eine schnellere Bearbeitung will, hätte man politisch nachsteuern können“, meint Försterling. Das Ministerium könne aber anscheinend gut damit leben, dass die Kommunen noch auf ihr Geld warten müssten.

