Christian Meyer, Umweltminister, hat auf Anregung der Task-Force zur Energiewende die bisherigen Vorgaben für Freiflächen-Solaranlagen geändert – und sich dafür gestern das Einverständnis der Landesregierung geholt. Die entsprechende Verordnung für Photovoltaik-Anlagen auf Agrar- und Freiflächen wird angepasst.

Ziel ist es, die mögliche Zuschlagsgrenze für Photovoltaik-Freiflächenanlagen von 150 Megawatt auf 500 Megawatt je Kalenderjahr zu installierender Leistung zu erhöhen. „Niedersachsen hat sich einen jährlichen Zubau von fünf Gigawatt im Bereich der Photovoltaik vorgenommen“, betonte Meyer und fügte hinzu: „Dazu brauchen wir neben Dächern und versiegelten Flächen auch dringend die Freiflächen oder Agri-PV, vorzugsweise auf sehr trockenen, wiederzuvernässenden Flächen oder solchen mit geringer Bodengüte.“
Damit geeignete Projekte keine großen Hürden nehmen müssen, wird von der aktuellen „Opp-In-Möglichkeit“ des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Gebrauch gemacht, betonte der Minister: „Wir heben den Deckel an, so können mehr Vorhaben an PV-Ausschreibungen teilnehmen.“