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„Wir dürfen nicht wegen eines Plebiszits beleidigt sein und uns zurückziehen – das wäre schlecht für die Sache“, fügte Lies hinzu. In den vergangenen Tagen hatte es bei vielen Landwirten und auch beim Koalitionspartner CDU Irritationen gegeben, da das schon seit längerem angekündigte Volksbegehren für mehr Artenschutz überraschend gestartet worden war – und ein Mitinitiator der Nabu ist. Der CDU-Landtagsabgeordnete Helmut Dammann-Tamke hatte daraufhin gegenüber dem Politikjournal Rundblick ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Bedingung für den Naturschutzvertrag ausdrücklich der Verzicht auf das Volksbegehren gewesen sei. Deshalb sei man höchst irritiert über das Verhalten des Nabu.
Minister spricht von guten Gesprächen
Lies erläuterte im Gespräch mit dem Rundblick, dass sich schon seit dem Spätsommer des vergangenen Jahres ein guter, vertrauensvoller Kontakt zwischen den Umweltverbänden, beiden Ministerien und den Vertretern der Landwirtschaft entwickelt habe. Das Ziel sei, die ökologischen Gesichtspunkte der Bewirtschaftung in Natura-2000-Gebieten zu verbessern, Biotope zu vernetzen und sicherzustellen, dass die naturnahen Gewässerrandstreifen besser beachtet werden. Der „niedersächsische Weg“, der jetzt kurz vor einer formellen Vereinbarung stehe, sehe zum einen Änderungen im Wassergesetz, im Naturschutzgesetz und im Waldgesetz vor, zum anderen aber auch eine finanzielle Unterstützung für alle, die solche Flächen künftig zurückhaltender bewirtschaften sollen.Lesen Sie auch: Regierung bietet Vertrag an, um Artenschutz-Volksbegehren zu verhindern Trotz Kritik der Bauern: Nabu plant Volksbegehren zum Artenschutz
Dafür hat die Landesregierung in ihrer Entscheidung über den Haushaltsabschluss 2019 eine Summe von 120 Millionen Euro, die über einen längeren Zeitraum ausgegeben werden soll, bereitgestellt. Verabredet wurde auch, die Wasserentnahmegebühr anzuheben. Wie Lies gegenüber dem Rundblick betont, hält er die Summe von 120 Millionen Euro für sicher: „Die Landesregierung hat das entschieden, deshalb wird es auch so kommen.“ In der CDU soll es hingegen vereinzelte Stimmen geben, die an dieser Summe zweifeln, weil mit dem Nabu-Vorpreschen beim Volksbegehren die Geschäftsgrundlage des Naturschutzvertrages weggefallen sei.


