Toepffer rechnet mit spannenden Diskussionen zu Abstandsregeln
Dirk Toepffer, CDU-Fraktionschef, rechnet mit spannenden Diskussionen über die Frage, wie in Niedersachsen der Abstand von neugebauten Windkraftanlagen zur Wohnbebauung gemessen werden soll. In Berlin hatte sich die Große Koalition auf eine 1000-Meter-Distanz festgelegt, aber vereinbart, den Ländern die Abweichung davon zu gestatten. Da Niedersachsen den Windenergieausbau massiv fördern will, ist die Koalition im Prinzip einig, die Länder-Öffnungsklausel zu nutzen. Die spannende Frage ist nur, wie dies geschieht. So wäre möglich, dass das Land 800 Meter vorsieht – oder aber die bisherigen Regeln im Baurecht anwendet, wonach die Lärm- und Schatten-Belastung individuell beurteilt wird. Dann kämen vermutlich zwischen 600 und 800 Meter hinaus. Toepffer sagte, in den Kommunen gebe es unterschiedliche Einschätzungen zu der Frage, ob die Kreise und Städte für ihr Areal eigene Abstandsregeln festlegen sollten. An sich gäbe die Öffnungsklausel ihnen wohl das Recht dazu. Manche Bürgermeister wollten das auch nutzen, andere wollten die Konflikte nicht vor Ort eskalieren lassen und erwarteten eine Wegweisung des Landes.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #203.