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Thomas Oppermann, vor vier Jahren plötzlich verstorbener SPD-Bundestagsabgeordneter und früherer Wissenschaftsminister in Niedersachsen, ist vor wenigen Tagen von der Stadt Göttingen mit der „Ehrenbürgerwürde“ posthum ausgezeichnet worden. Die Stadt will ihn damit für sein herausragendes politisches, gesellschaftliches und menschliches Engagement würdigen. Die Auszeichnung ist nun – anders als vielfach geschrieben – keine „Ehrenbürgerschaft“. Diese würde laut Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vor der Verleihung die Zustimmung des Betroffenen voraussetzen und kann nicht nachträglich an Verstorbene verliehen werden. Wie der Sprecher von Oberbürgermeisterin Petra Broistedt auf Anfrage mitteilt, beruft sich die Stadt auf die in der Kommentierung zum NKomVG erwähnte Möglichkeit für Kommunen, „sonstige Ehrenbezeichnungen“ zu schaffen. Das habe der Rat der Stadt Göttingen erst im April 2024 getan, indem die „posthume Ehrenbürgerwürde“ in einem Grundsatzbeschluss festgelegt worden sei.