Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder wird für Niedersachsen teuer, sogar sehr teuer. Finanzminister Gerald Heere hat wiederholt erklärt, dass die Regeln „wirkungsgleich“ auf die Beamten, Richter und Pensionäre übertragen werden sollen. Das heißt dann im Etat für 2023 eine Mehrbelastung von insgesamt 460 Millionen Euro, für 2024 von 420 Millionen Euro und für 2025 sogar von 1,46 Milliarden Euro. Die Vorsorge dafür sei aber getroffen, teilt das Finanzministerium mit.

Nun hatten einige Beamtenverbände den Wunsch formuliert, die Landesregierung möge noch vor Weihnachten die Übertragung des Abschlusses auf die Beamten beschließen. Das wäre dann die Chance, so meinte jüngst Christoph Rabbow als Vorsitzender des Philologenverbandes, die steuerfreie Inflations-Ausgleichzahlung von 1800 Euro pro Kopf noch in diesem Jahr an alle Landesbeamten, Richter und Pensionäre zu überweisen.
Seit gestern ist nun klar: Das geschieht 2023 nicht mehr. Eine Kabinettssitzung hat es gestern nicht gegeben, ein Umlauf-Beschluss des Kabinetts ist bisher nicht vorgesehen, auch nach Weihnachten dürfte die Regierung nicht zusammenkommen. Der Sprecher von Finanzminister Gerald Heere (Grüne) erklärte am Dienstag auf Anfrage des Politikjournals Rundblick, das Kabinett werde sich erst im Januar mit dem Thema beschäftigen. Dann stünden auch weitere Kontakte mit den Gewerkschaften und dem Beamtenbund bevor.

Alexander Zimbehl, Vorsitzender des Niedersächsischen Beamtenbundes (NBB) zeigte dafür Verständnis: Die Übertragung des Tarifabschlusses klinge einfach, sei es aber nicht – bei der Angleichung des Sockelbetrages gehe es um eine nicht unkomplizierte Übertragung vom Tarif- ins Beamtenrecht. Er vermute nicht, dass auch nur eines der Bundesländer es schaffen könne, die ersten 1800 Euro an Inflations-Ausgleichsgeld noch 2023 an seine Landesbeamten zu überweisen. Deshalb werde das 2024 geschehen, und das sei auch richtig so. Die Signale aus der Landesregierung wegen der Übertragung des Abschlusses stimmten hoffnungsfroh.
Die Tarifparteien hatten sich auf einen steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleich verständigt, der 3000 Euro pro Kopf ausmachen soll. Dieser soll stufenweise von Dezember 2023 bis Oktober 2024 ausgezahlt werden. Im Dezember 2023 sollen es 1800 Euro sein, danach monatlich 120 Euro bis Oktober 2024. Am 1. November 2024 ist dann eine Erhöhung der Entgelte um 200 Euro vorgesehen und am 1. Februar 2025 noch einmal um 5,5 Prozent. Diese 5,5 Prozent sollen mindestens 340 Euro ausmachen – falls nicht, wird die Mindestsumme auf 340 Euro angesetzt. Nach den Mitteilungen des Finanzministeriums ist nun zu erwarten, dass die Angestellten des Landes die erste Inflationsausgleichs-Überweisung von 1800 Euro schon im Dezember erhalten, die Beamten aber noch nicht. Dafür sind dann aber allein technische Gründe verantwortlich.
Der zum Beamtenbund zählende „Verband Bildung und Erziehung“ (VBE) hat die Erwartung geäußert, dass nach der beschlossenen Anhebung der Beamtenbezüge für alle Lehrer auf mindestens A13 (ab August 2024) auch die Funktions- und Leitungsämter an den Schulen aufgewertet werden müssten – nämlich auf A14. Nun zeichne sich aber ab, dass die Leiter kleiner Schulen lediglich eine Zulage erhalten sollen, also A13 Z anstelle von A14. „Das ist für den VBE aber völlig inakzeptabel“, sagt der VBE-Vorsitzende Franz-Josef Meyer. Nordrhein-Westfalen etwa habe schon seit Jahren eine Mindestbesoldung von A14 für Schulleiter, Niedersachsen hinke hier „mal wieder hinterher und gefährdet die Standorte kleiner Schulen“. Es dränge sich der Verdacht auf, die Landesregierung wolle „kleine Systeme auf kaltem Weg schneller schließen“.