Mehrere Landkreise in Niedersachsen müssen noch einen Zahn zulegen, wenn es um die Ausweisung von Flächen geht, auf denen neue Windräder gebaut werden können. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung, die das Institut Nefino im Auftrag des Landesverbandes der Erneuerbaren Energien (LEE) entwickelt und am Montag vorgestellt hat.

Überprüft wurde, inwieweit das von Umweltminister Olaf Lies (SPD) ausgegebene Ziel umsetzbar ist, 2,1 Prozent der niedersächsischen Landesfläche für neue Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen. Wie Lies bei der Präsentation der Nefino-Studie sagte, ist eine solche Zuordnung unabdingbar, wenn für den Klimaschutz eine Steigerung erreicht werden soll.

Lies spricht von notwendigen 25 Gigawatt Windkraftleistung bis zum Jahr 2040 – und das heiße einen erforderlichen Zuwachs von bis zu 1700 Megawatt im Jahr. „Es gibt keine Alternative. Wir können auch nichts tun, aber das hieße, den Klimawandel zu ignorieren.“

Foto: Bene_A

Die LEE-Studie hat nun vor allem drei Ergebnisse, die auch zum Windenergieerlass passen, den die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung beschließen will. Erstens geht es um das noch freie Potenzial an Plänen für Flächen, die für die Windkraft reserviert werden sollen.

In der Übersicht fällt auf, dass noch erhebliche ungenutzte Möglichkeiten bestehen vor allem in den Kreisen Rotenburg/Wümme und Wolfenbüttel, gefolgt von den Kreisen Cuxhaven, Gifhorn, Peine, Helmstedt, Nienburg und Uelzen. Sehr gut dagegen sieht die Situation bereits aus in den Kreisen Osnabrück, Schaumburg, Aurich, Friesland, Ammerland, Holzminden, Hameln, Leer, Vechta, Oldenburg, Grafschaft Bentheim und Goslar.

Lies und die Vorsitzende des LEE, Bärbel Heidebroek, betonen allerdings, dass mit dieser Auflistung keine Wertung verbunden sein soll – man wolle lediglich die Chancen in den Regionen aufzeigen. Zweitens befürwortet die Studie auch die Öffnung weiterer Bereiche für Windkraftanlagen, die bisher tabu waren oder von Kritikern für tabu erklärt wurden.

In Wäldern solle das künftig auch erlaubt werden, wobei vor allem die Kreise Uelzen, Celle, Gifhorn, Lüchow-Dannenberg und Lüneburg in Betracht kämen. Zudem solle bei Landschaftsschutzgebieten künftig „gründlich geprüft werden“, ob auch dort Windkraftanlagen erlaubt werden. In der Übersicht von Nefino kommen für Windräder im Wald besonders Flächen in den Kreisen Celle und Uelzen in Betracht, aber auch Gifhorn, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und im Heidekreis.

Wir sind der Meinung, dass jeweils im Einzelfall geprüft werden muss, ob die Lärmvorschriften eingehalten und eine Sichtbehinderung ausgeschlossen werden kann.

Drittens plädiert die LEE-Studie dafür, am bisherigen niedersächsischen Prinzip festzuhalten und ausdrücklich keinen Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Siedlungen oder einzelnen Häusern im Außenbereich festzulegen. „Wir sind der Meinung, dass jeweils im Einzelfall geprüft werden muss, ob die Lärmvorschriften eingehalten und eine Sichtbehinderung ausgeschlossen werden kann“, betont Heidebroek.

Lies sieht das ähnlich. Er begrüßt auch die Aussage der Studie, die Flächen in den Wäldern einzubeziehen. Eine solche Regel enthält auch der Entwurf des neuen Landesraumordnungsprogramms, zudem die erste Verbandsbeteiligung gerade beendet wurde. Lies erklärte, das Offenhalten von Windkraft im Wald, die gründliche Prüfung von Windkraft in Landschaftsschutzgebieten und der Verzicht auf normierte Mindestabstände zur Wohnbebauung seien wichtige Schritte, den Windkraftausbau zu fördern.

Dass die Kommunen nach der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die Chance erhalten, am Betrieb neuer Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet mit 0,2 Cent je Kilowattstunde zu profitieren, sei ein wichtiger Fortschritt. Heidebroek hält es allerdings für einen Schwachpunkt, dass die Unklarheit über die EU-Rechtskonformität dieses Bundesgesetzes derzeit einen Stillstand bei der Planung und Genehmigung neuer Windparks bewirke.