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Aus Sicht der Christdemokraten reicht das aus, zumindest eine Art „Experimentierklausel“ auch in das niedersächsische Polizeigesetz zu schreiben. Dies wäre dann als Grundlage geeignet, womöglich die Besucher von Fußballspielen zu filmen und dabei im Abgleich mit gespeicherten Daten diejenigen herauszufischen, die schon als gewalttätig aufgefallen und im Stadion unerwünscht sind. Daneben gibt es noch weitere, aus Sicht von Praktikern „intelligentere“ Formen der Überwachung – sie würden die Aufzeichnung nur ermöglichen, wenn bestimmte Gefahrensituationen an öffentlichen Plätzen entstehen und diese dokumentiert werden sollen. Für all diese Schritte bräuchte man einen Passus im Polizeigesetz, der bisher nicht im Entwurf steht.
SPD: nicht alles technisch Mögliche sofort umsetzen
Vor dem Spitzengespräch von Sozial- und Christdemokraten in der vergangenen Woche hatte es geheißen, eine Einigung sei sicher schnell möglich. Im Koalitionsausschuss, dem auch Ministerpräsident, Vize-Ministerpräsident und die Chefs der Landtagsfraktionen angehören, sollen dann aber Einwände von Ministerpräsident Stephan Weil vorgetragen worden sein. In Landtagskreisen wird auf ein Positionspapier der SPD hingewiesen, das im Bundestagswahlkampf präsentiert wurde – vom damaligen Kanzlerkandidaten Martin Schulz und seinem Innen-Experten, eben Pistorius. Dort versichert die SPD, den Datenschutz ernst zu nehmen und neue Videoüberwachungen nur „mit Augenmaß“ zu befürworten.
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Einige Sozialdemokraten weisen warnend darauf hin, dass man bei der Videoüberwachung nicht zu weit gehen dürfe und nicht alle technischen Möglichkeiten auch sofort umsetzen müsse. Man solle sich Zeit nehmen, die datenschutzrechtlichen Fragen gründlich zu prüfen. Die CDU sei manchmal zu forsch in der Innenpolitik. Inzwischen planen die Landtagsfraktionen von SPD und CDU, ihre Bereitschaft zu einer späteren Aufnahme von Möglichkeiten der Videoüberwachung in einem „Entschließungsantrag“ auszudrücken und dies im Landtag beschließen zu lassen. Dieser Antrag wäre nicht viel mehr als eine Willensäußerung, die auf die Zukunft gerichtet ist – aber keine Auswirkungen auf die aktuelle Rechtssetzung hätte. Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung Eine andere von der CDU gewünschte Bestimmung hat hingegen große Chancen, jetzt bereits ins Polizeigesetz geschrieben zu werden. Die Telekommunikationsüberwachung (Telefonkontrolle, Staatstrojaner für Handys und Online-Durchsuchung von Computern) soll nicht nur bei Terrorismusverdacht möglich sein (wie bisher im Gesetz formuliert), sondern auch bei anderen Formen der schweren Gewaltkriminalität. Das betrifft dann Drogenhandel, Prostitution und Geldwäsche, also die klassischen Formen der organisierten Kriminalität. Es soll also möglich sein, derartige Gruppen auch dann abzuhören, ihre Handys und Computer anzuzapfen, wenn der Verdacht besteht, dass sie eine Straftat der organisierten Kriminalität begehen wollen. Bisher ist im niedersächsischen Polizeigesetz eine solche Ermächtigung nicht enthalten. Sie war allerdings in einem Gesetz verankert, das 2005 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden war. Anschließend hatte der Landtag an dieser Stelle die Vorschriften nicht erneuert.


