Wiebke Osigus, Vertreterin der erkrankten Justizministerin Kathrin Wahlmann, nannte es einen „ersten Erfolg“, dass jetzt ein Staatsvertrag zwischen Niedersachsen und Thüringen geschlossen werden konnte. Der Vertrag beinhaltet, dass Staatsschutz-Strafprozesse, die eigentlich in Thüringen stattfinden müssten, künftig in Niedersachsen verhandelt werden – nämlich am Oberlandesgericht in Celle. Hintergrund ist ein Bauplan für Celle. Seit Jahren bemüht sich das Land beim Bund darum, Investitionen für einen neuen Verhandlungssaal beim OLG zu ermöglichen. Vor allem die Sicherheitsbedingungen in Hochsicherheitsverfahren etwa gegen islamistische Terroristen sind inzwischen so aufwendig, dass die bisherigen Räume in Celle an ihre Grenzen stoßen. Die notwendigen Mittel vom Bund, es geht um 24,5 Millionen Euro, sind aber vom Bundesjustizministerium an eine Bedingung geknüpft worden: Niedersachsen müsse sich mit benachbarten Ländern darauf verständigen, dass das OLG in Celle ausreichend ausgelastet ist. Nachdem jetzt mit Thüringen ein entsprechender Vertrag geschlossen wurde, ist noch ein weiterer mit Sachsen-Anhalt in der Planung. Christoph Plett (CDU) forderte, das Justizministerium solle die Verhandlungen mit Magdeburg verstärken. Ulf Prange (SPD) nannte Pletts Äußerung „frech“, da die vormalige Justizministerin von der CDU in dieser Frage gar nichts erreicht habe.