Stilllegung von Agrarflächen: Ministerin Staudte hält an 4-Prozent-Regel fest
Miriam Staudte, Agrarministerin, sieht den Beschluss der EU-Kommission zur einjährigen Ausnahme von der Brachflächen-Pflicht für Landwirte kritisch. „Ich habe nicht den Eindruck, dass die Streichung der 4-Prozent-Stilllegungspflicht derzeit eine große Forderung in der Landwirtschaft ist“, sagt die Landesministerin auf Nachfrage des Politikjournals Rundblick. Die Getreidepreise seien nicht mehr so hoch wie zu dem Zeitpunkt, als die erste Aussetzung beschlossen wurde, argumentiert sie.
„Als Zeichen Richtung Arten- und Naturschutz finde ich den Beschluss problematisch, denn Brachflächen sind zentral für den Naturschutz und bieten Rückzugsräume für viele seltene Arten in der Kulturlandschaft. Zwischenfruchtanbau und Leguminosen können das nicht ersetzen.“ Insgesamt bewertet Staudte den EU-Vorschlag differenziert: „Dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen nicht erlaubt sein soll, ist für uns wichtig, denn wir hatten diese pestizidfreien Flächen schon in unserer Reduktionsstrategie Pflanzenschutz gedanklich eingepreist.“
Sollte die Regelung in Deutschland so kommen, weist das niedersächsische Agrarministerium darauf hin, dass Betriebe ab dem fünften Prozent dann eine sogenannte Ökoregelung für Brachflächen in Anspruch nehmen könnten, die mit 1300 Euro pro Hektar attraktiv ausgestattet sei. „Zumindest auf diesem Weg könnten dann doch noch Flächen für den Artenschutz mobilisiert werden“, erklärt Staudte. Die EU-Kommission hatte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, von besagter Regel abzuweichen. Derzeit prüft der Bundesagrarminister, ob Deutschland davon Gebrauch machen will. Eine Entscheidung wird in Kürze erwartet.
Dieser Artikel erschien am 23.02.2024 in der Ausgabe #035.
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