Steuerzahlerbund sieht Niedersachsen im „Versorgungsdilemma“
Der Bund der Steuerzahler sieht die steigende Zahl der Beamtenpensionen als Bedrohung für die geordneten Landesfinanzen an. Nach der aktuellen Finanzplanung steigen die Pensionsausgaben einschließlich Beihilfen von derzeit 3,7 Milliarden Euro (2016) auf 4,36 Milliarden Euro (2020), also innerhalb von wenigen Jahren um 654 Millionen Euro oder 18 Prozent. Diese Steigerung entspreche einem finanziellen Gegenwert von 11.000 Personalstellen im Landesetat, sagt Bernhard Zentgraf, Präsident des Bundes der Steuerzahler, dem Rundblick. Wenn man nur für jeden zweiten Beamten und Angestellten des Landes, der in Ruhestand geht, einen Nachfolger einstelle, könne dieser Betrag gedeckt werden. Ein anderer Weg wäre, so sagt Zentgraf, aus der Landesverwaltung 11.000 Stellen bis zum Jahr 2020 zu streichen. „Ein so hoher Personalabbau scheint illusorisch. Deshalb liegt in der Entwicklung der Versorgungsausgaben eine solche Dramatik.“
Alarmiert ist der Bund der Steuerzahler auch, weil von den gesamten Personalausgaben des Landes in Höhe von 11,4 Milliarden Euro (ohne Landesbetriebe) bereits 3,65 Milliarden Euro auf Pensionen und Beamtenbeihilfen entfallen. Das sei fast ein Drittel. Niedersachsen stecke, wie die anderen westlichen Bundesländer auch, in einem „Versorgungsdilemma“. Wenn im Jahr 2018 die Neuverschuldung bei Null liegen soll, komme es für das Land immer stärker darauf an, Vorsorge für künftige Beamtenpensionen zu schaffen. Die bisher angesparte Versorgungsrücklage von 502 Millionen Euro (Stand von Ende 2015) sei „völlig unzureichend“.
Zentgraf schlägt einen „Nachhaltigkeitsfaktor“ im Versorgungsrecht vor, den es im Rentenrecht bereits gebe. So sinkt das Nettorenteniveau, wenn die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zurückgeht oder die Zahl der Rentner schneller wächst als die der Arbeitnehmer. „Aus Gerechtigkeitsgründen“ müsse es für die Beamtenversorgung ähnliche Regeln geben, meint der Präsident des Steuerzahlerbundes. „Nicht vertretbar“ sei ebenso die bisherige Praxis, Studienzeiten an Hochschulen für die Beamtenversorgung als pensionssteigernd zu werten, während dies in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft sei. Heute wirkten Studienzeiten in der Beamtenversorgung wie drei Dienstjahre, damit könne eine Pension um mehrere hundert Euro monatlich gesteigert werden.