Städtetag wirbt massiv für schärferes Vorgehen gegen Trinkgelage im öffentlichen Raum
Der Städtetag, der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund setzen sich vehement dafür ein, im neuen Polizeigesetz eine neue Vorschrift aufzunehmen. So solle es Kommunen gestattet werden, mit einer Verordnung zu untersagen, an öffentlich zugänglichen Plätzen Alkohol zu trinken. Der Beigeordnete des Städtetages, Stefan Wittkop, hat das noch einmal in einem Beitrag für die Verbandszeitschrift ausgeführt. So müsse eine solche Verordnung, wenn sie von der Gemeinde erlassen wird, bestimmte Voraussetzungen erfüllen – denn sie dürfe nicht willkürlich wirken. Es muss zum einen an diesen Plätzen bereits zu Störungen gekommen sein – und diese wiederum müssen auf den Alkohol zurückzuführen sein. Es müsse sich auch um örtliche „Brennpunkte“ handeln, an denen immer wieder Straftaten und Ordnungswidrigkeiten geschehen. Nötig wäre dann auch die Prognose, dass es auch künftig an diesen Orten wieder zu Zwischenfällen und Belästigungen kommt. In Betracht kämen solche Verordnungen aber auch nur, wenn andere polizeiliche Schritte (etwa wiederkehrende Kontrollen) keinen Erfolg zeigen. Eine zeitliche und örtliche Begrenzung des Verbots, in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken, sei ebenfalls sinnvoll, schreibt Wittkop.
Lesen Sie auch: