1. Nov. 2021
Gesundheit

Staatskanzlei reagiert „fassungslos“ auf unbelehrbare Impf-Verweigerer

Dass immer noch annähernd 30 Prozent der Erwachsenen in Deutschland meinen, sich nicht gegen Corona impfen lassen zu müssen, löst in der Landesregierung Betroffenheit aus. „Ich bin fassungslos, wenn ich das höre“, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen.

Symbolfoto: Getty Images/daBoost

Sie schließt auch nicht aus, dass bei einer wachsenden Belastung des Gesundheitssystems die Beschränkungen wieder härter und schärfer werden könnten. Geplant sei noch nichts in dieser Richtung, aber es könne nicht ausgeschlossen werden, dass beispielsweise die Weihnachtsmärkte nicht in der bisher geplanten Form angeboten werden können. „Wenn sich die Situation deutlich verschlimmert, müssen wir drüber nachdenken, ob die Vorgaben noch einmal geändert werden müssen“, betonte Pörksen. Die derzeit gültige Corona-Verordnung läuft am 10. November aus, bisher sind für die dann anschließende Regelung noch keine größeren Veränderungen zu erwarten. Eine nächste Veränderung wird dann aber noch Ende November geschehen – bedingt dadurch, dass dann im Bundestag die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ aufgehoben werden soll und eine Veränderung im Bundesinfektionsschutzgesetz beschlossen wird, die wiederum Anpassungen der Länder-Verordnungen nach sich zieht. Das, sagte Pörksen, könne dann im Fall der Fälle der Zeitpunkt einer Verschärfung sein.

Corona-Verordnung läuft am 10. November aus: Pörksen schließt Verschärfung nicht aus

Sie schließt auch nicht aus, dass bei einer wachsenden Belastung des Gesundheitssystems die Beschränkungen wieder härter und schärfer werden könnten. Geplant sei noch nichts in dieser Richtung, aber es könne nicht ausgeschlossen werden, dass beispielsweise die Weihnachtsmärkte nicht in der bisher geplanten Form angeboten werden können. „Wenn sich die Situation deutlich verschlimmert, müssen wir drüber nachdenken, ob die Vorgaben noch einmal geändert werden müssen“, betonte Pörksen. Die derzeit gültige Corona-Verordnung läuft am 10. November aus, bisher sind für die dann anschließende Regelung noch keine größeren Veränderungen zu erwarten. Eine nächste Veränderung wird dann aber noch Ende November geschehen – bedingt dadurch, dass dann im Bundestag die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ aufgehoben werden soll und eine Veränderung im Bundesinfektionsschutzgesetz beschlossen wird, die wiederum Anpassungen der Länder-Verordnungen nach sich zieht. Das, sagte Pörksen, könne dann im Fall der Fälle der Zeitpunkt einer Verschärfung sein.

Nach dem bisherigen Regelwerk führen eine wachsende Belastung der Krankenhaus-Betten mit Corona-Patienten und ein weiteres Kriterium (wachsende Inzidenz oder wachsende Beanspruchung der Intensivbetten in den Kliniken) zu strengeren Vorgaben. So kann es demnach bei sich zuspitzenden Zahlen die Folge sein, nicht geimpfte Personen von bestimmten Veranstaltungen oder vom Betreten bestimmter Einrichtungen auszusperren. Noch sind aber in Niedersachsen die Daten nicht besorgniserregend, die Zahl der Neu-Inzidenzen hat am Freitag vergangener Woche bei  73,4 gelegen, bundesweit ist der Wert bei 132,2. Der Altersdurchschnitt der Menschen, die mit einer Corona-Infektion im Krankenhaus behandelt werden, liegt bei 67 Jahren – das Sterberisiko ist bei einem Prozent.

Landesweit stehen rund 2400 Intensivbetten für Corona-Patienten zur Verfügung, 111 Niedersachsen werden derzeit auf den Intensivstationen behandelt. Pörksen und die Sprecherin des Sozialministeriums, Stefanie Geisler, ermahnten noch einmal zur Vorsicht: „Wer noch nicht geimpft ist, muss damit rechnen, an Covid-19 zu erkranken – und die Folgen können dramatisch sein.“ Pörksen riet, vorsorglich vor einem Besuch bei Verwandten, vor allem bei älteren, einen Corona-Test zu absolvieren und damit eine Infektion auszuschließen. 

Landgericht Osnabrück urteilt: Fälschung des Impfausweises ist nur Ordnungswidrigkeit

Regelmäßige Tests in den Schulen: Von der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen sind in Niederachsen 47,4 Prozent schon zum zweiten Mal geimpft. Schüler, die nicht geimpft sind, müssen seit dem Ende der Sommerferien jeden Tag zuhause einen Corona-Selbsttest durchführen, ab 8. November sollen die Tests dann auf dreimal wöchentlich (montags, mittwochs und freitags) beschränkt werden. Bisher bleibt es bei dem Plan, die Maskenpflicht für Schüler in der Schule vom 8. November an auch für die dritten und vierten Klassen zu lockern, nachdem dies für die ersten beiden Grundschulklassen bisher schon gilt. 

Streit um gefälschte Impfausweise: Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Osnabrück, die Fälschung des Impfausweises nicht als Straftat, sondern lediglich als Ordnungswidrigkeit anzusehen, hat Debatten ausgelöst. Der Sprecher des Justizministeriums, Christian Lauenstein, kommentierte die dadurch entstandene Lage mit den Worten: „Das ist Mist.“ Die Richter hatten gemeint, man könne aus einer Sonder-Bestimmung des Bundesinfektionsschutzgesetzes noch keine Strafbarkeitsnorm ableiten, da die Vorgabe sich nur an Apotheken und Ärzte richte. Auch Zweifel daran, dass der Impfausweis ein wichtiges Dokument ist und seine Manipulation damit eine Dokumentenfälschung, äußerten die Richter. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat aber festgelegt, die Strafbarkeit einer Manipulation von Impfnachweisen strenger als bisher zu regeln. Mit einer Änderung von bundesgesetzlichen Vorgaben im Bundestag wird damit auf absehbare Zeit gerechnet.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #194.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum