Das höchste Gericht tagte erstmals nicht in Bückeburg, sondern im Fachgerichtszentrum in Hannover. - Foto: kw[/caption]
Neben Gerichtspräsident Thomas Smollich waren auch nur zwei weitere Richterinnen anwesend. Dies geschehe, erklärte Smollich, mit Rücksicht auf die außergewöhnliche Situation der weitgehenden Kontaktsperren. Man müsse auch in der Justiz vermeiden, dass mit größeren Zusammenkünften das Corona-Virus schneller übertragen wird. Da aber die Rechtspflege als dritte Gewalt neben dem Parlament (das am Mittwoch tagen will) und der Landesregierung (die weiter regelmäßig tagt) ihre Handlungsfähigkeit zeigen will, habe man sich zu dem Verkündungstermin entschlossen.
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Unumstritten war diese Haltung aber offenbar bis zuletzt nicht, denn noch am Montag, berichtete Smollich, sei überlegt worden, ob man den Termin absagt oder verschiebt. Die Gerichte bemühen sich derzeit, viele Termine ausfallen zu lassen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu vertagen. Das gilt beispielsweise auch für das Landgericht Hannover, dass im Prozess gegen den früheren OB Stefan Schostok einen für nächsten Montag geplanten Termin auf den 14. April verschoben hat.
Guth wollte wissen, welche Betriebe "Schächten" praktizieren
In dem Verfahren vor dem Staatsgerichtshof ging es um die Frage, ob Agrarministerin Barbara Otte-Kinast im August 2019 richtig gehandelt hatte, als sie eine Frage der AfD-Fraktionsvorsitzenden Dana Guth im Landtag in einem Detail nicht beantwortete. Guth hatte wissen wollen, wie viele Ausnahmegenehmigungen das Land erteilt habe, damit das betäubungslose Töten von Tieren, das sogenannte „Schächten“, stattfinden konnte. Aus religiösen Gründen ist dieser Weg statthaft, das Land muss aber eine Ausnahme vom Tierschutz billigen.
Die Frage von Guth war beantwortet worden, doch eine andere nach dem Namen des Betriebes blieb unbeantwortet. Otte-Kinast verweigerte dazu eine Angabe und bezog sich auf Artikel 24 der Landesverfassung. Danach braucht die Regierung eine Auskunft nicht zu geben, wenn „schutzwürdige Interessen Dritter“ berührt sind. Dies sah Otte-Kinast als gegeben an, weil es immer wieder militante Übergriffe auf Schlachtbetriebe gegeben habe. In der mündlichen Verhandlung in Bückeburg entgegnete die Rechtsvertreterin der AfD Mitte Februar, die „schutzwürdigen Interessen“ könnten sich nur auf Umsatzzahlen und Preise beziehen, nicht aber auf den Namen des Betriebes.


