Die Staatsanwaltschaft Hannover hat in der Büroleiter-Affäre entschieden: Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Untreue, die sich gegen Unbekannt richteten, werden eingestellt. „Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass bewusst pflichtwidrig, also vorsätzlich, gegen verwaltungsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde“, erklärt die Sprecherin der Behörde, Kathrin Söfker. Allerdings fügt sie dann hinzu, dass diese Entscheidung nicht als Beleg für ein rechtlich einwandfreies Vorgehen der Staatskanzlei gewertet werden dürfe.

Es geht um die Frage, ob Stephan Weils Büroleiterin Aynur C. bei ihrer Einstellung, bei der Eingruppierung und bei der rückwirkenden außertariflichen Bezahlung entgegen dem vorgegebenen Regelwerk behandelt worden ist. Dazu erklärt die Staatsanwaltschaft: „Die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen, die nach wie vor streitig ist, hatte die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer ausschließlich strafrechtlichen Prüfung nicht zu entscheiden.“ Obwohl die Justiz das nicht erwähnt, ist damit vor allem der Chef der Staatskanzlei, Jörg Mielke, gemeint. Dieser hatte, wie aus Unterlagen hervorgeht, gegen interne Widerstände die Höherstufung von C. durchgesetzt.
Es geht um die Frage, ob Stephan Weils Büroleiterin Aynur C. bei ihrer Einstellung, bei der Eingruppierung und bei der rückwirkenden außertariflichen Bezahlung entgegen dem vorgegebenen Regelwerk behandelt worden ist. Dazu erklärt die Staatsanwaltschaft: „Die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen, die nach wie vor streitig ist, hatte die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer ausschließlich strafrechtlichen Prüfung nicht zu entscheiden.“ Obwohl die Justiz das nicht erwähnt, ist damit vor allem der Chef der Staatskanzlei, Jörg Mielke, gemeint. Dieser hatte, wie aus Unterlagen hervorgeht, gegen interne Widerstände die Höherstufung von C. durchgesetzt.

Es geht um eine Summe von 1900 Euro monatlich, die mindestens fünf Monate lang gezahlt wurde, also um rund 10.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft geht nun nicht näher auf die Umstände und die handelnden Personen ein, betont aber das Kriterium der Vorsätzlichkeit, das für eine Bestätigung des Untreue-Verdachts notwendig wäre. Dies hält die Anklagebehörde für nicht gegeben – trotz interner Mails, die unter anderem auch zeigen, dass Mielke eine Zustimmung des Finanzministeriums zu der rückwirkenden Zahlung behauptete, die es offenkundig – wie spätere Befragungen im Untersuchungsausschuss ergaben - gar nicht gegeben hatte. Die Staatsanwaltschaft schließt das Verfahren nun nach relativ kurzer Dauer ab.
Wie bekannt wurde, hatten ihr dazu die Unterlagen der Staatskanzlei und des Finanzministeriums vorgelegen. Wie Söfker auf Nachfrage mitteilt, bezieht sich das auch auf einzelne Aussagen von Zeugen im Untersuchungsausschuss und auf die Presseberichterstattung über diese Aussagen. Carina Hermann (CDU) wundert sich, warum die Staatsanwaltschaft nicht für die Vorsatz-Beurteilung die Unterlagen des Untersuchungsausschusses hinzugezogen habe.
Weil äußerte sich auf Nachfragen zu der Entscheidung. Zunächst, sagte er, wolle er das nicht kommentieren. Allerdings sei er gespannt, ob die Medien „so groß über die Einstellung des Verfahrens berichten wie über seine Eröffnung“. Er habe nämlich „Wetten laufen, dass das nicht so sein wird“, meinte der Ministerpräsident gegenüber Journalisten.
