7. Nov. 2017 · 
Wirtschaft

SPD und CDU sprechen heute über Rundfunkbeiträge

In den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU in Niedersachsen wird es heute auch um das System der Rundfunkbeiträge gehen. Die CDU hatte sich in ihrem Regierungsprogramm dafür ausgesprochen, das System zu evaluieren. Kleinere Unternehmen dürften nicht stärker belastet werden als größere. Mehrbelastungen für Mittelstand und Handwerk müssen der CDU zufolge reduziert werden. [caption id="attachment_13035" align="aligncenter" width="780"] Teures Programm: Öffentlich-rechtliches Radio hören ist vielen Handwerksbetrieben zu teuer - Foto: Jakob Brüning[/caption] Genau diese Mehrbelastungen kritisiert die Landesvertretung der Handwerkskammern in Niedersachsen. Vor allem kleine Betriebe würden pro Kopf überproportional stark belastet. Ein Unternehmen mit 20.000 Beschäftigten zahlt demnach jährlich pro Kopf zehn Cent Rundfunkgebühren, ein Betrieb mit 9 bis 19 Beschäftigten dagegen mehr als das Achtfache. Besonders belastet würden auch Betriebe mit vielen Filialen, weil jeder Standort für sich gerechnet werde. Hinzu kämen noch weitere Beiträge für die Betriebsfahrzeuge. Knapp zehn Prozent der etwa acht Milliarden Euro an Einnahmen durch den Rundfunkbeitrag kommen aus dem gewerblichen Bereich.

"Netto" zahlt jährlich 145.000 Euro Rundfunkbeitrag

Die Unternehmen Sixt und Netto hatten bereits versucht, sich vor Gericht gegen die Beiträge für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge zu wehren, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aber eine Niederlage kassiert. Die degressive Staffelung des Beitrags sei sachlich gerechtfertigt, urteilten die Richter und stellten fest: „Die Höhe des Beitrags für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge begegnet am Maßstab des Gleichbehandlungsgebots ebenfalls keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.“ Zuvor hatte der Anwalt des Unternehmens Netto in der Verhandlung vorgerechnet, dass der Discounter für seine rund 4000 Betriebsstätten und 18 Auslieferungslager jeden Monat 145.000 Euro Rundfunkbeitrag zahlen müsse. Inzwischen befasst sich auch das Bundesverfassungsgericht mit dem Rundfunkbeitrag. Erst vor wenigen Wochen sollen Bundesrat, Landtage und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen Fragenkatalog aus Karlsruhe erhalten haben.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #198.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

Artikel teilen

Teilen via Facebook
Teilen via LinkedIn
Teilen via X
Teilen via E-Mail