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Der Zusammenhang ist so: Wenn die Gesetzentwürfe über die Fraktionen ins Parlament getragen werden, sind sie schon in der nächsten Woche auf der Tagesordnung der Fachausschüsse. Bis November, spätestens aber Dezember wäre dann sogar eine abschließende Entscheidung über die Reformen beim Artenschutz im Parlament möglich. Sollten sich die Fraktionen aber weigern und der Landesregierung die Initiative überlassen, dürfte es mit einer parlamentarischen Beratung darüber bis Ende dieses Jahres schwierig werden – denn dann müsste die Regierung vorab erst einmal sämtliche Interessensverbände um eine Stellungnahme bitten. Das aber würde den Prozess um Monate in die Länge ziehen. Die Umweltverbände und die Grünen, die als Initiatoren das Volksbegehren für mehr Artenschutz gestartet haben, müssen aber bis 13. November verbindlich erklären, ob sie ihre Unterschriftensammlungen fortsetzen oder nicht. Beim Nabu und anderen Umweltgruppen ist die Bereitschaft erkennbar, das Volksbegehren zu stoppen. Allerdings nur dann, wenn sie bis 13. November schon hinreichend Klarheit darüber haben, dass die Gesetzentwürfe der Koalition im Wesentlichen die Ziele beinhalten, die auch das Volksbegehren verfolgt. Sollte aber in den nächsten Wochen noch kein Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen im Parlament liegen, weil SPD und CDU sich verweigern, dürften Nabu und andere Umweltverbände ihren Beschlussorganen kaum einen Stopp des Volksbegehrens empfehlen können.
Streitfragen bleiben ungeklärt
Da sich die möglichen Folgewirkungen einer Verweigerungshaltung in der Koalition herumgesprochen haben, rechnen viele für heute mit einer klaren Entscheidung von SPD und CDU für die Fraktionen-Autorenschaft des Gesetzentwurfes. Die spannende Frage wird dann aber sein, ob das für die Initiatoren des Volksbegehrens als Signal schon reichen wird, ihre eigenen Sammlungen einzustellen. Nach Rundblick-Informationen ist das nämlich noch nicht der Fall. Die Änderungen von Naturschutz- und Wassergesetz sind die eine Seite, die zwischen Landesregierung, Agrar- und Umweltverbänden ausgehandelten Texte sollen angeblich aber so allgemein verfasst sein, dass entscheidende Fragen erst in folgenden Rechtsverordnungen geklärt werden müssen. https://www.youtube.com/watch?v=EURfuV14Hcc&t=2s Das betrifft etwa die Ausnahmen für einen verpflichtenden Grünstreifen am Rand von Gewässern dritter Ordnung. Drei Meter sollen ausnahmsweise unterschritten werden können – aber wie sind die Ausnahmen definiert? Im Volksbegehren heißt es, das dürfe dann greifen, wenn der Abstand zwischen zwei Gewässern 100 Meter unterschreitet. Wie es heißt, akzeptieren die Bauernverbände das nicht und schlagen eine andere Formulierung vor, nämlich bezugnehmend auf den prozentualen Anteil der Gewässer in einer landwirtschaftlichen Fläche. Ein anderer Punkt betrifft das Pestizid-Verbot in Schutzgebieten. Diskutiert wird über Ausnahmen, die sich an der Häufigkeit des Vorkommens einer schädlichen Pflanze in einem Areal orientiert. Die genaue Größe der Häufigkeit ist hier aber noch nicht festgelegt. Ein nächstes heikles Thema ist das Wiesenvogelschutzprogramm, das mit einem Erschwernisausgleich für die Bauern verknüpft werden soll – und in den Details auch noch unklar ist. Es heißt, die Umweltverbände wollten bis Mitte Oktober in diesen Punkten der künftigen Verordnungen, die auf den zur Änderung vorgeschlagenen Gesetzen aufbauen sollen, Ergebnisse sehen. Erst dann könnten sie ihre Linie festlegen.
In den Regierungsfraktionen wird noch über ein anderes Problem diskutiert, nämlich die geplante Unterschutzstellung großer Teile des Sollings als Wildnis-Gebiet, in dem die Natur nicht bewirtschaftet werden soll. Kritiker dieses Plans verweisen auf einige Wissenschaftler, die der Ansicht sind, ein bewirtschafteter Wald biete mehr Nutzen für den Artenschutz als eine Fläche, die nur sich selbst überlassen bleibt.

