Sparkassen und Kommunen geben sich abweisend: Wir wollen keine totale Transparenz
Niedersachsens Behörden sollen sich öffnen – auch für solche Bürger, die ein „berechtigtes Interesse“ an internen Informationen nicht belegen können. Das neue „Transparenzgesetz“, das die rot-grüne Landesregierung dem Landtag zugeleitet hat, erweitert die Einblicke. Es regt sich allerdings auch heftige Kritik. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände lehnt das Vorhaben ab, Städtetag-Vizepräsident Ulrich Mädge sagt, die aktuellen Wege der Akteneinsicht reichten völlig aus. Das Gesetz verursache nur „zusätzlichen Personalaufwand und damit höhere Kosten“. Auch der Niedersächsische Sparkassenverband (NSV) rückt davon ab: Sparkassen, heißt es dort, seien doch nicht mit normalen Behörden zu verwechseln. Womöglich handele es sich „um ein Missverständnis“, dass die Sparkassen dort einbezogen seien, heißt es in einer Stellungnahme.
Lesen Sie auch:
Das Transparenzgesetz, das auch „Informationszugangsgesetz“ genannt wird, ist im Ministerium von Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) geschrieben worden. Jeder Bürger soll Zugang zu Informationen bekommen können – zu Gutachten und Plänen, internen Unterlagen und Gebührentabellen. Wenn Urheberrechte oder Geschäftsgeheimnisse sowie die Daten dritter berührt sind, kann die Auskunft verweigert werden. Allerdings hat die Landesregierung in ihrem Entwurf eine ganze Reihe von Ausnahmen aufgelistet: der Landtag, Gerichte und Staatsanwaltschaften, der Landesrechnungshof, Finanzbehörden und der öffentlich-rechtliche Rundfunk bleiben ausgeklammert. Schulen und Hochschulen müssen keine Prüfungsunterlagen oder Zeugnisse veröffentlichen, Ministerien müssen nicht mitteilen, welche Vorentwürfe auf dem Weg zu einem Gesetzentwurf erstellt wurden. Die Sparkassen allerdings sind im Katalog der Ausnahmen nicht erwähnt, und dies erstaunt den NSV.
In der Stellungnahme des Sparkassenverbandes wird hervorgehoben, dass die Sparkassen nicht mit anderen Behörden vergleichbar seien. Sie lebten vielmehr „in einer völlig anderen Welt“, könnten nicht selbst Verwaltungsakte erlassen oder Gebührenbescheide verschicken. Wenn die Sparkassen nun dem Transparenzgesetz unterworfen würden, entstünden ihnen „schwerwiegende Wettbewerbsnachteile“. Bei Sparkassenkunden könne „der verheerende Eindruck entstehen, dass ihre Daten nicht mehr sicher seien oder auf Anforderung offen gelegt werden müssten“. Sobald die Sparkassen tatsächlich viele interne Unterlagen veröffentlichen müssten, könnten die Wettbewerber – beispielsweise den Volks- und Raiffeisenbanken – „ungerechtfertigte Vorteile nutzen“. Es könnte dann „regelmäßig Streit entstehen“, welches Interesse Vorrang hat, das der Sparkasse auf Geheimhaltung oder das des Bürgers, der Auskünfte bekommen will. Vielfach werde nur ein Gerichtsurteil Klarheit bringen, und der Gesetzentwurf klammere diese Frage aus. Den Sparkassen werde auch neue Bürokratie aufgebürdet – und das in einer Zeit, in der sie um ihre wirtschaftliche Zukunft kämpfen müssten.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #55.