30. Aug. 2021 · 
Soziales

Sozialministerium klärt über 2G-Regel auf

Oliver Grimm, Sprecher von Sozialministerin Daniela Behrens, hat vor Missverständnissen in der Corona-Verordnung gewarnt. Schon heute sei es für private Veranstalter möglich, eine „2G-Regel“ einzuführen, also den Zutritt nur noch für Geimpfte und Genesene zu erlauben, nicht mehr für lediglich Getestete. Der einzige Unterschied etwa zu Hamburg bestehe darin, dass eine „2G-Regel“ es dann in Niedersachsen bisher nicht erlaubt, gleichzeitig von anderen Auflagen wie der Maskenpflicht abweichen zu können. In öffentlichen Einrichtungen ist indes die „2G-Regel“ nicht gestattet.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #149.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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