8. Dez. 2022
Soziales

Sozialministerin will eilig eine Debatte über Frauen im öffentlichen Dienst entfachen

Daniela Behrens | Foto: Maximilian König

Der Anteil der Führungspositionen im öffentlichen Dienst, die weiblich besetzt sind, liegt immer noch weit unter 50 Prozent – und auch weit unter dem Anteil der Frauen, die in den Landes- und Kommunalbehörden arbeiten. Nun will Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) ziemlich bald einen Plan vorlegen, der diesen Missstand beenden soll. „Wir werden das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz zügig überarbeiten und möglichst schnell einen Entwurf durch das Kabinett in den Landtag bringen“, sagte Behrens am Donnerstag bei der Vorstellung ihres Arbeitsprogramms im Sozialausschuss. Dieser Weg sei dann „der dritte Anlauf“, und sie stelle sich schon auf eine „muntere Debatte“ im Parlament ein.

Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) enthält Soll- und Kann-Vorschriften. Damit wird das Ziel verfolgt, die Unterrepräsentanz von Frauen in Behörden zu beseitigen. Dort, wo der weibliche Anteil unter 50 Prozent liegt, sollen nach dem bisher geltenden Gesetz Stellen grundsätzlich ausgeschrieben werden – und Frauen sollen angesprochen werden, damit sie sich bewerben. Mindestens zur Hälfte sollen Frauen später auch in die engere Wahl gezogen werden. Diese Vorgabe aus dem Jahr 2010, noch unter der Regierung von CDU und FDP geschaffen, hatte das alte NGG aus rot-grünen Zeiten von 1994 abgelöst. Schon die rot-grüne Koalition zwischen 2013 und 2017 hatte eine Reform des NGG angepeilt, damals mit dem Ziel, eine verpflichtende Ausschreibung für Führungspositionen vorzusehen – verbunden mit der Vorgabe, weibliche Bewerber im Fall der Unterrepräsentanz vorzuziehen. Dagegen hatte es aus den Kommunen viele Vorbehalte gegeben, da eine Ausschreibungspflicht auch die Personalentwicklungsplanung einer Behörde behindern könne. Die kürzlich abgelöste rot-schwarze Regierung war sich intern bei der NGG-Novelle nicht einig gewesen. Die Grünen hatten im Wahlkampf die Idee vertreten, einen verpflichtenden Mindestanteil weiblicher Führungspositionen in Behörden vorzuschreiben – mit der Konsequenz, dass bei Neubesetzungen Frauen zwingend bevorzugt werden müssten. Im Sozialausschuss sagten Thela Wernstedt (SPD) und Swantje Schendel (Grüne), für ihre Fraktionen sei die NGG-Änderung „ein ganz wichtiges Anliegen“.

Zur Zukunftsfestigkeit gehört auch, dass wir erheblich in die niedersächsischen Krankenhäuser investieren müssen. Über 800 Millionen Euro sind bereits in der Mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Das reicht nicht.

Daniela Behrens, Gesundheitsministerin

Krankenhausplanung: Behrens sagte, im Jahr 2023 werde das Sozialressort vorschlagen, welche Landkreise zu welcher der geplanten acht „Versorgungsregionen“ gruppiert werden sollen. In jeder der Regionen solle es dann eine gewisse Zahl von Maximal- und Schwerpunktversorgern geben. Für den Klinikneubau stünden 800 Millionen Euro in der „Mittelfristigen Finanzplanung“. Das Geld reiche nicht, im Nachtragsetat für 2023 und im Etat 2024 werde man Vorschläge entwickeln. Das Marienhospital Ankum-Bersenbrück werde bereits zum „Regionalen Gesundheitszentrum“ heruntergestuft, ähnliche Pläne stünden in Sulingen, Bad Gandersheim und Norden an.

Gesundheitsdienst: In den Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte seien schon 295 neue Stellen geschaffen worden – teilweise mit den vom Bund gegebenen Sondermitteln. Weitere Stellen sollen 2023 folgen, die Stellenbesetzung ziehe sich aber noch hin. Der Pakt mit dem Bund laufe bis 2026, danach solle es eine Landesförderung geben.

Pflegedienste: Das Land entwickele gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium ein Projekt, modellhaft in einigen Bereichen auf die Dokumentationspflichten in der Alten- und Krankenpflege zu verzichten. Dazu habe die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft ein Konzept vorgelegt, das jetzt im Sozialministerium überprüft werde.

Maßregelvollzug: „So schnell wie möglich“ müssten neue Plätze für die Unterbringung psychisch gestörter Straftäter geschaffen werden. Sowohl Neubau als auch Umwidmung bisheriger Gebäude seien vorgesehen, die Ausschreibung laufe. Teile davon seien im Haushaltsplan schon abgesichert. 

Corona-Politik: Behrens hält sowohl die Absonderungsverordnung (wer positiv getestet ist, muss sich in Quarantäne begeben) wie auch die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen weiterhin für nötig. Das entspreche auch dem Ratschlag des Robert-Koch-Institutes. Mitte Januar werde man die Lage prüfen und dann schauen, ob eine Lockerung sinnvoll wäre. Bei der Maskenpflicht müsse „zum Ende des Winters“ geschaut werden, wie man weiter vorgehe. Volker Meyer (CDU) sagte, er befürworte eine frühere Lockerung. Auch Jozef Rakicky (AfD) sprach sich gegen die Maskenpflicht aus.

Dieser Artikel erschien am 9.12.2022 in Ausgabe #220.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum