Sozialausschuss bekommt das neue Transplantationsgesetz auf den Tisch
Der Sozialausschuss des Landtags wird sich demnächst mit dem neuen Transplantationsgesetz befassen. Die Landesregierung hat gestern beschlossen, den Entwurf in den Landtag einzubringen. Es ist derselbe Entwurf, der bereits im April vergangenen Jahres eingebracht, in der vergangenen Legislaturperiode aber nicht mehr verabschiedet wurde. Nun besteht die Chance, dass das Gesetz bis zur Sommerpause im Landtag beschlossen werden könnte. Durch das Gesetz soll es einheitliche Standards für Qualität und Sicherheit bei Transplantationen geben. Es regelt unter anderem den Einsatz von Transplantationsbeauftragen in Kliniken, in denen Organspenden sowohl räumlich als auch personell möglich sind. Die Beauftragten brauchen eine entsprechende Qualifikation und müssen für die Aufgaben freigestellt werden. Die Beauftragten spielen bei der Organspende eine zentrale Rolle. Sie sind nicht für die Organisation der Abläufe, sondern auch für die Begleitung von Angehörigen zuständig.
Bei Organspenden steht Deutschland im Vergleich fast hinter allen anderen westeuropäischen Ländern. Auch in Niedersachsen gehen die Zahlen zurück. Das geht aus Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) hervor. Im vergangenen Jahr gab es in Niedersachsen 64 Organspender, im Jahr 2016 waren es noch 73. Dementsprechend ging auch die Zahl der Transplantationen von 432 auf 347 zurück. Zugleich warten deutschlandweit derzeit mehr als 10.000 Patienten auf ein Spenderorgan, darunter etwa 8000 auf eine Niere.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #50.