Pflegende Angehörige bekommen in Niedersachsen nicht die Unterstützung, die ihnen eigentlich zusteht. Das beklagt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen.

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Für Unterstützung im Alltag stehen Pflegebedürftigen und auch Angehörigen 125 Euro im Monat zu, mit denen zum Beispiel Haushaltshilfen oder auch eine Begleitung beim Einkaufen bezahlt werden kann. Das Geld kann auch bis zu anderthalb Jahre lang angesammelt werden und dann zum Beispiel für eine Kurzzeitpflege genutzt werden, wenn ein pflegender Angehöriger in den Urlaub fahren möchte. „Viele möchten das gerne in Anspruch nehmen, finden aber keine Anbieter, weil es Niedersachsen viel zu wenig gibt“, sagt SoVD-Sprecherin Stefanie Jäkel dem Politikjournal Rundblick. In einigen Landkreisen gebe es definitiv viel zu wenig Anbieter. Landesweit gibt es in Niedersachsen laut Sozialministerium knapp 530 Angebote zur Unterstützung. Im gesamten Landkreis Helmstedt gab es einer Statistik aus dem September vergangenen Jahres zufolge gerade einmal fünf, im Kreis Gifhorn sechs oder im Kreis Aurich acht Angebote.

Entlastungsbeitrag: Gut gemeint, aber nicht gut gemacht?

Wünschenswert wären weitere Angebote in ländlichen und strukturschwachen Räumen, teilte das Sozialministerium auf Rundblick-Nachfrage mit. Allerdings seien die Möglichkeiten des Landes begrenzt, Angebote hier auszuweiten. Die Träger von Angeboten und ehrenamtliche Kräfte könnten nicht dazu verpflichtet werden, Angebote zu machen. Es entstünden derzeit aber weitere Versorgungsangebote. Die Idee des Entlastungsbetrags hält man beim SoVD für gut gemeint, in Niedersachsen allerdings nicht für gut gemacht. In Sachsen sei es durch das Prinzip der Nachbarschaftshelfer besser organisiert, erklärt Jäkel. Dort seien auch Einzelpersonen zugelassen. Sie bräuchten eine entsprechende Schulung und könnten dann ihre Dienste anbieten.

In Niedersachsen müssten sich Ehrenamtliche zunächst an einen Pflegedienst koppeln. Ohne einen Träger können sie zum Beispiel nicht über den Entlastungsbeitrag bezahlt werden, weil dies von der Pflegekasse dann nicht anerkannt wird. Im Sozialministerium sieht man allerdings gute Gründe für das niedersächsische Modell. So könnten Einzelpersonen keine Vertretung stellen, wenn sie im Urlaub oder krank seien. Zudem seien sie ohne Anbindung an einen Träger kaum kontrollierbar. „Hier besteht die Gefahr von Missbrauchstatbeständen“, heißt es. Das Ministerium verweist zum Beispiel auf die Problematik Gewalt in der Pflege.

Auch bei den Pflegekassen selbst sieht der SoVD Nachholbedarf, wenn es um Informationen für Betroffene geht. „Sie bekleckern sich nicht gerade mit Ruhm. Da gibt es viel Holschuld bei den Betroffenen, obwohl sie ja gerade in keiner einfachen Situation sind“, sagt Jäkel. Der Sozialverband wünscht sich mehr Service von den Pflegekassen.

Vor allem über Fristen müssten die Kassen besser informieren. Vielen sei nicht klar, dass der angesparte Betrag nach anderthalb Jahren verfällt. Im Sozialministerium ist man dagegen der Meinung, dass die Pflegekasse ausführlich über die Leistungsansprüche beraten. Das gelte auch für die Pflegestützpunkte im Land.