8. Aug. 2016 · Kommentar

Sorgfalt vor Eile

Darum geht es: SPD und Grüne wollen die Klosterkammer reformieren – und ein Gremium schaffen, in dem auch Landtagsabgeordnete mitwirken sollen. CDU und FDP reagieren skeptisch. Ein Kommentar von Klaus Wallbaum: Natürlich ist die Klosterkammer in der Art, wie sie organisiert ist, ein Relikt aus einer vergangenen Zeit. Natürlich wäre ein Gremium, das demokratisch legitimiert ist, für die Entscheidung über die Geldvergabe optimal. Deshalb ist der Impuls von Rot-Grün gut zu verstehen. Aber er stößt an Grenzen, und das sollte die Landtagsmehrheit respektieren. Die Regeln für die Klosterkammer sind kompliziert, sie sind überliefert – und in ihrem Kern geschützt, damit also für die Landespolitik unantastbar. Wer etwas gründlich verändern will, kann schnell von Gerichten gestoppt werden. Deshalb ist die ideale Vorstellung, die bei den Vätern und Müttern des rot-grünen Reformplanes geherrscht haben mag, nicht durchführbar: Man kann keinen Landtagsausschuss berufen und von ihm entscheiden lassen, wie das Geld der Klosterkammer investiert werden soll. Die unabhängigen Landtagsjuristen haben gestern im Wissenschaftsausschuss deutlich gemacht, dass zwar viele Veränderungen möglich sind, eine aber nicht: Es wäre unzulässig, wenn Landtagsabgeordnete das entscheidende Wort in einem Kuratorium für die Klosterkammer bekämen. Die Gewaltenteilung verbietet ist, denn das Klostervermögen ist Teil der Exekutive – und es soll eigenständig verwaltet werden, die Kammer kann also auch kein verlängerter Arm irgendeines Ministeriums werden. Diese Einrichtung darf auch nicht zu einem Schattenhaushalt des Landes werden, zu einer Art Reservekasse, die immer dann angebrochen wird, wenn an irgendwelchen Stellen im Landeshaushalt Löcher aufgerissen werden. Der Respekt vor der Landesgeschichte gebietet es, ihre Sonderrolle zu achten. Was folgt daraus? Die rot-grünen Pläne müssen weiterentwickelt werden. Dass der Landtag ein Gremium wählt, das neben dem Klosterkammerpräsidenten mitentscheidet, ist nicht zu beanstanden. Landtagsabgeordnete sollten darin aber nicht sitzen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #138.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

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