12. Okt. 2020
Landwirtschaft

Sollten Landwirte mehr fürs Wasser zahlen?

Mit dem „niedersächsischen Weg“ soll mehr Naturschutz auf Feldern und Wiesen Einzug halten. Die dafür nötigen Veränderungen am Wasser- und am Naturschutzrecht in Niedersachsen sind am Montag von Interessensverbänden im Landtags-Umweltausschuss erstmals kritisch bewertet worden. Dabei wartete der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der auch die Wasserversorger vertritt, mit einer weitgehenden Forderung auf: Wenn demnächst die „Wasserentnahmegebühr“ verdoppelt werden soll, damit aus dem Mehraufkommen Ausgleichsbeträge an Landwirte gezahlt werden sollen, die ihre Flächen weniger intensiv bewirtschaften, dann solle man einen Systemfehler beseitigen. „Bisher spielt für die Bauern der Wasserpreis so gut wie gar keine Rolle, wenn sie sich entscheiden, ihre Flächen im Sommer zu beregnen. Das ist aber ein Fehler und sollte verändert werden“, meinte VKU-Geschäftsführer Reinhold Kassing. Erst wenn der Preis des Wassers ins Gewicht falle, würden die Landwirte sorgfältiger abwägen, ob eine künstliche Bewässerung der Felder überhaupt sinnvoll und erstrebenswert ist. [caption id="attachment_54244" align="alignnone" width="780"] Die Wasserentnahmegebühr soll Artenschutz-Programme finanzieren. Dann sollen die Landwirte auch mehr fürs Wasser zahlen, finden die Wasserunternehmen. - Foto: Pgiam[/caption] Bisher beträgt die allgemeine Wasserentnahmegebühr (ohne Landwirtschaft) für jeden Kubikmeter Verbrauch 7,5 Cent jährlich. Geplant ist jetzt, diesen Betrag auf 15 Cent zu verdoppeln. Das soll dem Landeshaushalt anstatt von bisher 40 Millionen Euro dann 80 Millionen Euro jährlich bringen. Für jeden Erwachsenen bedeute das nach Berechnungen des VKU bisher jährliche Kosten von 3,30 Euro, die dann auf 6,60 Euro ansteigen würden. Der Preis für die landwirtschaftliche Nutzung liegt allerdings wesentlich niedriger, nämlich bei einem Betrag von weniger als einem Cent je Kubikmeter. „Bei der Kalkulation einer Beregnung spielt für den Bauern der Betrieb der Maschine eine Rolle, auch die Kosten des Diesels – aber der Wasserpreis ist darin so gut wie nicht enthalten“, teilte der VKU-Sprecher mit. Wenn man nun bei der Neufestsetzung der Gebühr den Unterschied von landwirtschaftlicher Bewässerung und Wasserverbrauch aller anderen Verbraucher herausnehme und festsetze, dass für beide Teile der Preis um 3 Cent je Kubikmeter steige, dann könne das „ein Anreizsystem“ sein für Landwirte, stärker als bisher auf die Effektivität der Beregnung zu achten. Wie der SPD-Politiker Gerd Hujahn erklärte, erscheinen ihm viele Feldbewässerungen derzeit nicht unbedingt sehr wirksam. Die de facto kostenlose Abgabe des Wassers an die Landwirte könne auch ein Problem sein: „Was keinen Preis hat, wird auch nicht wertgeschätzt.“ Sein CDU-Kollege Frank Schmädeke wandte jedoch ein, dass das Beregnen der Felder auch ein Beitrag zum Grundwasserschutz sein könne – weil damit verhindert werde, dass von der Pflanze ungenutzte Düngemittel im Boden versickern. VKU-Geschäftsführer Kassing mahnte, dass die Belastung der Wasserkunden mit durchschnittlich 6,60 Euro pro Kopf und Jahr nicht stark ins Gewicht falle. Doch „der Wasserkunde wird mündiger“, betonte Kassing und verwies auf Auseinandersetzungen im Lüneburger Raum wegen der Hamburger Wassernutzungswünsche oder auf die Folgen der drei vergangenen Dürresommer. Beispielsweise im Emsland würden die Anträge der Landwirte, ihre Felder zu bewässern, erheblich zunehmen.

In der Anhörung der Verbände gab es noch weitere Hinweise:

Der Wasserverbandstag berichtete von der enormen Bedeutung der Feldberegnung durch die Landwirte – allein auf der Fläche von fünf der 37 Landkreise werde hier mehr Wasser verbraucht als der gesamte Trinkwasserverbrauch der Bürger landesweit ausmacht. Geschäftsführer Godehard Hennies berichtete noch vom künftig von der Bewirtschaftung ausgenommenen Gewässerrandstreifen, die bei kleineren Flüssen und Bächen drei Meter ausmachen soll. Wenn diese Bäche im heißen Sommer austrocknen, soll der Landwirt die Fläche weiter bewirtschaften dürfen. Hennies bezweifelt, ob das Personal der Wasser- und Bodenverbände und des Landesbetriebs ausreicht, hier zu kontrollieren und die Ausnahmen förmlich festzustellen. Allein die kleinen Flüsse machten landesweit 130.000 Kilometer aus. Die Kommunalverbände forderten für die Kontrolle der Auflagen, etwa bei der Einhaltung der vorgeschriebenen Gewässerrandstreifen, je Landkreis nicht nur einen Mitarbeiter, sondern drei. Die Frist, in der die Kommune einen von Bauern beantragten Grünlandumbruch genehmigen muss, sei mit zehn Tagen zu kurz geplant. Die Kommunen fordern außerdem das Recht für die Mitarbeit der Naturschutzbehörde, die Agrarflächen für ihre Kontrollpflichten unangemeldet zu betreten. Mehrere Abgeordnete, unter anderem die CDU-Abgeordneten Frank Oesterhelweg und Martin Bäumer, beurteilten das kritisch: In der Vergangenheit habe es wiederholt Ärger gegeben, weil sich Mitarbeiter der Behörde vorher nicht angekündigt hatten. Ein „Höflichkeitserlass“ sei nötig. Joachim Schwind räumte ein, es habe aus dem Streit über die FFH-Gebiete hier wohl „Vorbelastungen“ gegeben.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #181.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter