Darum geht es: Im neuesten Monatsbericht für Oktober regt die Deutsche Bundesbank an, die Gemeinden und Kreise in das Insolvenzrecht einzubeziehen – sie sollen also pleitegehen können. Das hätte gravierende Auswirkungen auf den Kreditmarkt. Ein Kommentar dazu von Klaus Wallbaum:
Der Vorschlag wird unauffällig erwähnt, ganz beiläufig – auf Seite 29 des aktuellen Monatsberichts der Bundesbank. Am Ende des Unterkapitels „Ausblick und Überlegungen zur Vermeidung kommunaler Überschuldung“ wird eine Änderung des deutschen Insolvenzrechts empfohlen: Auch die Kommunen, meinen die Autoren, könnten einbezogen werden. Dies wäre, heißt es, „ein großer Systemwechsel zur Stärkung der disziplinierenden Funktion der Finanzmärkte gegenüber den Kommunen“. Mit anderen Worten: Die Banken sollen künftig mehr Möglichkeiten erhalten, die Gemeinden und Kreise zu mehr Sparsamkeit anzuhalten.
Die Idee hat es in sich. In Deutschland können die Kommunen bisher nicht Insolvenz anmelden. Sie regeln im deutschen Staatsverständnis zwar ihre Belange weitgehend eigenständig, über die Selbstverwaltung, sind aber Teil des Staates. Im Staatsgefüge steht die obere Ebene für die untere ein. Wenn sich also eine Kommune übernimmt und aus dem Schuldensumpf nicht mehr herauskommt, haftet am Ende das Land. Und wenn das Land auch nicht mehr kann (siehe Bremen), muss der Bund dafür einstehen. Der jüngste Kompromiss zum Bund-Länder-Finanzausgleich hat das noch einmal besonders deutlich gemacht und die gegenseitige Abhängigkeit sogar noch verstärkt. Diese Verflechtung und die Unmöglichkeit einer kommunalen Insolvenz hat für alle Kommunen auch in Niedersachsen eine beruhigende Konsequenz – sie können die günstigen Kreditmarktkonditionen nutzen, die auch den reichen Kommunen zur Verfügung stehen. Das ist eben das angenehme Ergebnis dieser Mentalität, dass der eine dem anderen hilft.
Die Bundesbank will davon offenbar – auch wenn dies hier nur vorsichtig angedeutet wird – künftig abweichen. Wenn eine Gemeinde insolvent werden kann, klopft im Notfall der Gerichtsvollzieher an die Tür und pfändet das Vermögen. Überschuldung hätte also ganz praktische Konsequenzen, und eine Verpfändung wäre immer mit Werteinbußen verknüpft, also auch für den Gläubiger ein Verlustgeschäft. Da sich jeder, der einen Kredit gibt, gegen solche Entwicklungen absichern würde, führt das im Ergebnis zu höheren Zinsen. Finanzschwache Kommunen hätten also zu befürchten, sich frisches Geld künftig nur noch zu wesentlich schlechteren Bedingungen leihen zu können. Tendenzen in diese Richtung deuten sich heute schon an, trotz der landesweit hervorragenden kommunalen Kreditkonditionen. Der Zukunftsvertrag für die chronisch überschuldete Stadt Cuxhaven, heißt es, sichere vor allem die gute Bonität dieser Stadt.
Was aber würde passieren, wenn Kommunen künftig insolvent werden können? Derzeit ist die Wirtschafts- und Finanzlage rosig, doch wenn irgendwann Krisenzeiten kommen oder die Zinsen steigen, treten die Unterschiede zwischen armen und reichen Kommunen wieder deutlicher zutage. Sie würden dann richtig drastisch, wenn schwache Gemeinden kaum noch Kredite erhalten. Dies würde die Notwendigkeit von finanziellen Landeshilfen für diese Kommunen wesentlich verstärken – und damit für Land und Kommunen insgesamt gewaltige finanzielle Belastungen nach sich ziehen. Die versteckt im Bundesbankbericht ausgedrückte Hoffnung, dass die Drohung mit der Gemeinde-Insolvenz die Kommunen zu größerer Sparsamkeit anhalten würde, scheint hingegen unrealistisch zu sein. Die meisten der Kommunen, die heute schon überschuldet sind, könnten auch mit noch so großer Sparsamkeit kaum aus eigener Kraft wieder auf die Beine kommen. Und mit noch viel schwierigeren Bedingungen am Kreditmarkt schon gar nicht.
Deshalb hilft der Vorschlag der Bundesbank nicht weiter. Er trägt eher zur Verunsicherung bei.
Mail an den Autor dieses KommentarsDieser Artikel erschien in Ausgabe #195.