Der „Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration“ (SVR) hat nun im Schreiben an den Landtag eine weitreichende Reform angeregt. Zwar wird der Doppelpass grundsätzlich befürwortet, aber der SVR sieht Anlass, die doppelte Staatsbürgerschaft einzuschränken für Menschen, die nur noch geringe Verbindungen zum Herkunftsland ihrer Vorfahren haben. Nötig sei also ein „Doppelpass mit Generationenschnitt“. Deutschland solle auf die Herkunftsländer der Menschen, die hier leben und einen Doppelpass haben, zugehen und ein Angebot unterbreiten. Dieses solle beispielsweise für die Türken in Deutschland vorsehen, dass diese erleichtert deutsche Staatsbürger werden und auch ihren türkischen Pass behalten können. Als Gegenleistung aber sollten die Herkunftsstaaten, also die Türkei, eine Zusicherung erklären – die Enkel dieser dann leichter in Deutschland eingebürgerten Menschen sollten von der Türkei nicht mehr automatisch die türkische Staatsbürgerschaft erteilt bekommen.

