Löschen ja, üben nein: Anwohner fühlen sich durch sonntägliche Feuerwehrübungen teilweise gestört - Foto: Fotolia[/caption]
Wenn man nun das Brandschutzgesetz um den von Städtetag, Städte- und Gemeindebund und Landkreistag angeregten Passus erweitern würde, käme automatisch eine Ausnahmebestimmung im Feiertagsgesetz zum Tragen. Das hieße: Die Feuerwehr dürfte dann auch sonntags üben, selbst dann, wenn sich Bürger darüber beschweren sollten. Da die Feuerwehr in Niedersachsen auf eine breite Basis freiwilligen Aktiver aufbaut, die beruflich eingespannt sind, sind Veranstaltungen fast nur sonnabends möglich. Diese weiten sich dann in Ausnahmefällen auch auf den Sonntag aus – und das soll nach Ansicht der Kommunen auch so bleiben. Die Vertreter erläuterten das gestern im Innenausschuss des Landtags.


