Das Land Niedersachsen verfolgt für den Nachtragshaushaltsplan, der zur Bewältigung der Corona-Krise vorgesehen ist, einen ehrgeizigen Zeitrahmen. Morgen soll das Kabinett über das Konzept entscheiden, am kommenden Freitag soll der Haushaltsausschuss darüber beraten und abstimmen. Zwischen dem 25. und 27. März dann, wenn regulär der Landtag das nächste Mal zusammentritt, fällt nach den bisherigen Überlegungen der Landesregierung die Entscheidung im Parlament.
Das hieße, binnen lediglich zehn Tagen wäre der Nachtragsetat von der Vorlage bis zur Beschlussfassung parlamentarisch bearbeitet worden. Sonst dauern Beratungen über Haushaltspläne mehrere Monate, doch die Chance für ein Einvernehmen im Landtag ist groß – denn es soll ausschließlich darum gehen, Geld für die Bekämpfung des Corona-Virus und zur Dämpfung der damit verbundenen Folgen bereitzustellen. Vertreter von Grünen, FDP und AfD signalisierten inzwischen ihre Zustimmung zum grundsätzlichen Vorgehen der SPD/CDU-Koalition.
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Was die Details des Nachtragsetats angeht, hüllt sich die Landesregierung bislang in Schweigen, heute und morgen sollen zunächst die Regierungsfraktionen darüber informiert werden. Nach Informationen des Politikjournals Rundblick geht es um eine Summe von rund 400 Millionen Euro. Das Geld soll im Einzelplan 13 des Finanzministeriums geparkt werden, da noch nicht im Detail konkrete Summen für bestimmte Zwecke definiert werden. Diskutiert wird über Vorräte an Schutzmasken und Schutzkleidung in den Krankenhäusern, über neue Beatmungsmaschinen und Intensivbetten, aber auch um Röntgengeräte und andere Großgeräte für Kliniken.
Neben der technischen Ausrüstung der Kliniken spielen auch noch andere Fragen eine Rolle: Wenn Beschäftigte in Theatern, Museen oder anderen Einrichtungen mit Besucherverkehr zuhause bleiben müssen, weil der Betrieb geschlossen wird, kann zum einen das Kurzarbeitergeld greifen. Auf Bundesebene sind dazu schon Weichen gestellt worden. Möglich ist aber auch, sich auf das Infektionsschutzgesetz zu beziehen, das einen Verdienstausfall für jene vorsieht, die wegen der Verhütung einer Ansteckungsgefahr ihren Dienst nicht versehen können. Denkbar wäre, dass auch für diese Fälle Geld im Nachtragsetat eingeplant werden muss.
Die Corona-Krise - lesen und hören Sie auch: Die digitalen Folgen der Corona-KriseEs hagelt Absagen – das Land kommt zum Erliegen
Was die Schließung von Schulen anbelangt, richten sich die Erwartungen der Landesregierung offenbar auf die bestehenden gesetzlichen Regeln. So muss der Arbeitgeber Eltern, die ein erkranktes Kind pflege, bis zu fünf Tage lang Sonderurlaub gewähren. Danach würde das Kinderkrankengeld der Krankenkassen greifen. Hier ist es nur so, dass eine Erkrankung nicht vorliegt und die Begründung damit schwierig wird. Es geht um die Vorbeugung vor einer Erkrankung. Ministerpräsident Stephan Weil sagte, er setze sehr auf das Entgegenkommen der Unternehmen. Wirtschaftsminister Bernd Althusmann und er würden von jetzt an wöchentlich mit Arbeitgebern und Gewerkschaften über die aktuelle Lage der Epidemie und ihrer Folgen für das Wirtschaftsleben in Niedersachsen beraten.
Der Zeitraum bis zu Beginn der Osterferien, an denen Unterricht ausfällt, beträgt zehn Tage – fünf Tage ließen sich womöglich über Arbeitgeber-Sonderurlaub für Eltern auffangen, die ihre Kinder zuhause betreuen müssen, weitere fünf Tage dann wahrscheinlich über die Krankenkassen. Kultusminister Grant Hendrik Tonne sagte, in Schulen werde eine Notbetreuung (8 bis 13 Uhr) angeboten – für Kinder, um die sich zuhause niemand kümmern kann. Das gelte auch für Kindergärten, da auch diese geschlossen werden. Hier müssten die Träger (Kommunen oder Wohlfahrtsverbände) Notgruppen mit je bis zu acht Kindern anbieten – vorzugsweise für Eltern, die als Pflegekräfte, Ärzte, Polizisten, Rettungshelfer oder Katastrophenschützer gefordert sind. „Eine Regelung für Härtefälle wird es geben“, betonte Tonne.
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Damit das Geld aus dem Nachtragsetat, wenn er bis zum 27. März vom Landtag beschlossen ist, rasch fließen kann, muss Finanzminister Reinhold Hilbers einen Umweg nutzen: Zunächst muss Geld aus dem Sondervermögen für Krankenhäuser (das dort als Investition geplant war) abgezweigt werden für den Nachtragsetat. Später soll der nötige Betrag wieder zurückfließen. Das geht aber erst, wenn der Jahresabschluss für 2019 feststeht, also frühestens Anfang April. Da das Land nicht warten kann bis April für nötige Sonderausgaben zur Corona-Bekämpfung, steuert die Landesregierung für ihr Konzept einen Schlenker rund um das Sondervermögen an.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #051.